Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Blitzer sorgen für Adrenalinschub
Kennen Sie ●Kino? Schon mal das fünfte Element gesehen? Diesen Science-Fiction-Film mit Bruce Willis, der mit seinem fliegenden Taxi ständig gegen die Verkehrsvorschriften verstößt? Zugegeben, das ist nicht die wichtigste Geschichte des Films, doch bestimmt die Lehrreichste. Die Verkehrsüberwachung findet konstant statt, einem Überwachungsstaat gleich, aber doch unsichtbar. Nicht dass wir das an dieser Stelle hier fordern würden, doch was sonst wäre denkbar, um die jetzigen Geschwindigkeitskontrollen zu ersetzen. Die nämlich, das sei betont, sind gesundheitsgefährdend.
Man stelle sich einfach mal vor: Montagmorgen nach einem entspannten Wochenende rollt man gemächlich von Schnetzenhausen kommend über die Hochstraße in die Stadt. Plötzlich lugt hinter der Gartenmauer des Hauses gegenüber der Stettiner Straße die Schnauze eines braunen VW-Busses hervor. Dazu steht irgendwie auf Gehweg und Radweg ein Pkw, und eine böse dreinblickende Kamera wartet nur darauf, von den Geschwindigkeitssensoren ausgelöst zu werden. Flötepiepen, bin halt nicht zu schnell gefahren. Aber erschrocken habe ich mich trotzdem. Ein Adrenalinschub schießt durch den Kopf. Es dauert Sekunden, bis die volle Konzentration wieder da ist. Und das Schlimme daran, der Tritt auf die Bremse erfolgt automatisch und – in diesem Fall – vollkommen sinnlos.
Hier aber beginnt die Geschichte rechtlich interessant zu werden. Sollte jemand aufgrund eines solchen Bremsverhaltens auf das bremsende Fahrzeug auffahren, dann ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2010, VI ZR 265/ 09 interessant: „Nach ständiger Rechtsprechung kann auch ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehroder Ausweichreaktion gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat. Es ist auch nicht erforderlich, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war“, steht da. Einfacher: Wenn es knallt, könnte die Verantwortung für den Unfall dem auslösenden Fahrzeug zugeordnet werden, das wäre in diesem Fall der VW-Bus, dessen Geschwindigkeitsmessung zum Abbremsen und damit dem Unfall geführt hat.
Jetzt wollen wir hier keine juristische Diskussion entfachen. Spannend aber ist das Thema der erst im letzten Moment erkennbaren Geschwindigkeitsmessung schon.