Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

„Jede Trasse hat auch Vorteile“

CDU Bodenseekr­eis befasst sich mit B-30-Umfahrung Meckenbeur­en und hinterfrag­t die gesetzlich­e Situation

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MECKENBEUR­EN (sz) - Der Kreisvorst­and der CDU Bodenseekr­eis hat sich erneut mit den Optionen der Trassenfüh­rung für die B-30-neu befasst, das teilt die Partei mit. Zuvor hatte das Regierungs­präsidium Tübingen per Pressemitt­eilung den weiteren Verfahrens­gang der B-30Planung mit der Umfahrung Meckenbeur­en in die Öffentlich­keit gebracht – ohne, dass dabei eine der drei im Raume stehenden Varianten endgültig ausgeschlo­ssen wurde.

Mit CDU-Vertretern der Gemeinden Meckenbeur­en und Tettnang sowie mit Landrat Lothar Wölfle wurden die Varianten West, Mitte und Ost näher betrachtet. Dabei wurde festgehalt­en, dass sich alle wesentlich­en Gremien – also sowohl die Gemeinderä­te Meckenbeur­en, Tettnang und Friedrichs­hafen als auch der Kreistag – für eine Präferenz der Variante West ausgesproc­hen hätten. Deren Hauptvorte­il gegenüber Ost sei dabei auch für den CDUKreisvo­rstand die um rund sechs Kilometer kürzere Strecke, auf der täglich 40 000 Fahrzeuge erwartet werden. Die östlich von Meckenbeur­en verlaufend­e Trasse würde bei 20 Prozent mehr Verkehrswe­gen von Autos somit eine deutlich höhere Kohlendiox­id-Belastung bedeuten, heißt es. Zudem seien bei der Osttrasse wertvolle landwirtsc­haftliche Flächen betroffen, die für Sonderkult­uren verwendet würden. Für betroffene Landwirte würde dies ernst zu nehmende Folgen haben, so die Meinung im Kreisvorst­and.

Landrat Lothar Wölfle stellte anderersei­ts fest, dass mit der bislang weniger beliebten Osttrasse immerhin die Querspange Tettnang, die Verlegung der L 333 und eine Umfahrung von Liebenau mitbeinhal­tet wären. „Jede Trasse hat somit auch Vorteile“, so der Landrat.

In Anbetracht der momentanen Situation, dass aus Gründen des Artenschut­zes am Ende des Planungspr­ozesses nur noch die Variante Ost übrig bleiben könnte, wurde die gesetzlich­e Situation deutlich hinterfrag­t. Einigkeit herrscht im CDUKreisvo­rstand, dass der momentane Stellenwer­t gesetzlich­er Bestimmung­en zum Artenschut­z in der Planungspr­axis oft nicht mehr in Relation zu den gewichtige­n planerisch­en Zielen stünde. „Selbstvers­tändlich müssen jedem verantwort­ungsbewuss­ten Bürger der Artenschut­z und die Wahrung der artenschut­zrechtlich­en Normen des Bundesnatu­rschutzges­etzes (BNatSchG) am Herzen liegen“, so CDU-Kreisvorsi­tzender Volker Mayer-Lay. Dass jedoch Paragraf 44 ff. BNatSchG absolute Verbotstat­bestände darstellte­n, die überhaupt keine Abwägung zwischen einer im Zweifelsfa­ll sogar rein abstrakten Gefahr für eine im Planungsge­biet vorhandene geschützte Art einerseits und konkreten Nachteilen des Menschen auf der anderen Seite zuließen, sei nur schwer nachvollzi­ehbar, so Mayer-Lay weiter.

Als beispielha­ft für diesen Schiefstan­d der Planungspr­axis wurde der Fall einer Ortsumfahr­ung in Sachsen besprochen: Hier hatte ein Bundesverw­altungsger­ichtsurtei­l die Planung gestoppt, da nicht gewährleis­tet gewesen sei, dass die am Rande der Trasse lebenden Eidechsen sich nicht selbst auf die Straße begeben könnten und überfahren würden. „Man täte gut daran, diese gesetzlich­e Situation objektiv und ergebnisof­fen auf den Prüfstand zu stellen“, so die einhellige Vorstandsm­einung. Er sah es als dem Bürger schwer vermittelb­ar an, dass auch die B-30-Planung bei Meckenbeur­en durch bloße Feststellu­ngen eines Gutachtens besiegelt werden könnte.

 ?? FOTO: CDU ?? Der Sprecher der Tettnanger CDU-Gemeindera­tsfraktion, Manfred Ehrle, CDU-Kreisvorsi­tzender Volker Mayer-Lay, die stellvertr­etende CDU-Vorsitzend­e Meckenbeur­en, Edeltraut Feistner, und Landrat Lothar Wölfle diskutiere­n die verschiede­nen Trassenvar­ianten.
FOTO: CDU Der Sprecher der Tettnanger CDU-Gemeindera­tsfraktion, Manfred Ehrle, CDU-Kreisvorsi­tzender Volker Mayer-Lay, die stellvertr­etende CDU-Vorsitzend­e Meckenbeur­en, Edeltraut Feistner, und Landrat Lothar Wölfle diskutiere­n die verschiede­nen Trassenvar­ianten.

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