Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
„Jede Trasse hat auch Vorteile“
CDU Bodenseekreis befasst sich mit B-30-Umfahrung Meckenbeuren und hinterfragt die gesetzliche Situation
MECKENBEUREN (sz) - Der Kreisvorstand der CDU Bodenseekreis hat sich erneut mit den Optionen der Trassenführung für die B-30-neu befasst, das teilt die Partei mit. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Tübingen per Pressemitteilung den weiteren Verfahrensgang der B-30Planung mit der Umfahrung Meckenbeuren in die Öffentlichkeit gebracht – ohne, dass dabei eine der drei im Raume stehenden Varianten endgültig ausgeschlossen wurde.
Mit CDU-Vertretern der Gemeinden Meckenbeuren und Tettnang sowie mit Landrat Lothar Wölfle wurden die Varianten West, Mitte und Ost näher betrachtet. Dabei wurde festgehalten, dass sich alle wesentlichen Gremien – also sowohl die Gemeinderäte Meckenbeuren, Tettnang und Friedrichshafen als auch der Kreistag – für eine Präferenz der Variante West ausgesprochen hätten. Deren Hauptvorteil gegenüber Ost sei dabei auch für den CDUKreisvorstand die um rund sechs Kilometer kürzere Strecke, auf der täglich 40 000 Fahrzeuge erwartet werden. Die östlich von Meckenbeuren verlaufende Trasse würde bei 20 Prozent mehr Verkehrswegen von Autos somit eine deutlich höhere Kohlendioxid-Belastung bedeuten, heißt es. Zudem seien bei der Osttrasse wertvolle landwirtschaftliche Flächen betroffen, die für Sonderkulturen verwendet würden. Für betroffene Landwirte würde dies ernst zu nehmende Folgen haben, so die Meinung im Kreisvorstand.
Landrat Lothar Wölfle stellte andererseits fest, dass mit der bislang weniger beliebten Osttrasse immerhin die Querspange Tettnang, die Verlegung der L 333 und eine Umfahrung von Liebenau mitbeinhaltet wären. „Jede Trasse hat somit auch Vorteile“, so der Landrat.
In Anbetracht der momentanen Situation, dass aus Gründen des Artenschutzes am Ende des Planungsprozesses nur noch die Variante Ost übrig bleiben könnte, wurde die gesetzliche Situation deutlich hinterfragt. Einigkeit herrscht im CDUKreisvorstand, dass der momentane Stellenwert gesetzlicher Bestimmungen zum Artenschutz in der Planungspraxis oft nicht mehr in Relation zu den gewichtigen planerischen Zielen stünde. „Selbstverständlich müssen jedem verantwortungsbewussten Bürger der Artenschutz und die Wahrung der artenschutzrechtlichen Normen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am Herzen liegen“, so CDU-Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Dass jedoch Paragraf 44 ff. BNatSchG absolute Verbotstatbestände darstellten, die überhaupt keine Abwägung zwischen einer im Zweifelsfall sogar rein abstrakten Gefahr für eine im Planungsgebiet vorhandene geschützte Art einerseits und konkreten Nachteilen des Menschen auf der anderen Seite zuließen, sei nur schwer nachvollziehbar, so Mayer-Lay weiter.
Als beispielhaft für diesen Schiefstand der Planungspraxis wurde der Fall einer Ortsumfahrung in Sachsen besprochen: Hier hatte ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil die Planung gestoppt, da nicht gewährleistet gewesen sei, dass die am Rande der Trasse lebenden Eidechsen sich nicht selbst auf die Straße begeben könnten und überfahren würden. „Man täte gut daran, diese gesetzliche Situation objektiv und ergebnisoffen auf den Prüfstand zu stellen“, so die einhellige Vorstandsmeinung. Er sah es als dem Bürger schwer vermittelbar an, dass auch die B-30-Planung bei Meckenbeuren durch bloße Feststellungen eines Gutachtens besiegelt werden könnte.