Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Verwahrloste Wohnung: Kündigung ist auch ohne Abmahnung möglich
BERLIN (dpa) - Eine erheblich verwahrloste Wohnung kann eine Kündigung rechtfertigen. Fehlt dem Mieter zudem die nötige Einsicht, ist eine vorherige Abmahnung nicht nötig. Denn in einem solchen Fall ist die Vertragsgrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert, befand das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 8/17). Das berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“(Heft 10/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.
In dem verhandelten Fall war die Wohnung einer Mieterin flächendeckend vollgestellt. Das Bad ließ sich nicht mehr betreten, von einer Benutzung ganz zu schweigen. Auch war die Wohnung von Ratten befallen, die schon die Türen angeknabbert hatten und ihren Kot in der Wohnung verteilt hatten. Nach einem Wasserschaden konnte die Vermieterin den Zustand dokumentieren und kündigte daraufhin fristlos.
Das Amtsgericht wies die Klage noch ab. Vor dem Landgericht hatte die Vermieterin aber Erfolg: Die Wohnung sei in einem extremen Zustand, befanden die Richter. Besonders schwer ins Gewicht falle die Vernachlässigung des Badezimmers mit dem Rattenkot. Es seien schon Substanzschäden eingetreten. Zudem habe damit gerechnet werden müssen, dass sich die Situation weiter verschlimmert. Daher sei in diesem Fall eine Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich, zumal die Mieterin keine Einsicht zeige.