Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Verteidiger wittert Kuhhandel
Mutmaßlicher Mittelsmann einer Betrügerbande steht vor Gericht.
FRIEDRICHSHAFEN/RAVENSBURG Hat das Schöffengericht am Amtsgericht Tettnang einen 28-jährigen Mann aus Bremen zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt? Auch in der Berufungsverhandlung am Landgericht Ravensburg bleibt dessen Verteidiger bei seiner Theorie, dass sein Mandant mitnichten Mittelsmann einer internationalen Betrügerbande war. Vielmehr soll er das „Opfer“eines Kuhhandels zwischen Staatsanwaltschaft und Hauptbelastungszeuge sein. Am fünften Verhandlungstag musste auch der Tettnanger Richter Martin Hussels als Zeuge aussagen.
Richter und Schöffen am Amtsgericht Tettnang hatten es als erwiesen angesehen, dass es sich bei dem Angeklagten um den sogenannten Logistiker einer Bande von Betrügern handelt, die von der Türkei aus vornehmlich ältere Menschen in ganz Deutschland anrufen, sich als Polizisten ausgeben und ihre Opfer dazu bringen, ihnen große Geldsummen zu überlassen. Der Logistiker organisiert und koordiniert bei dieser Masche die Abholung des Geldes und leitet dieses an die Hintermänner in der Türkei weiter. Verurteilt hat das Tettnanger Schöffengericht den 28jährigen Mann aus Bremen, weil er in einem Fall in Friedrichshafen, bei dem es um 100 000 Euro ging, die Geldabholer beauftragt haben soll.
Das Urteil stützte sich vor allem auf die belastenden Aussagen eines solchen Geldabholers, der Ende vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richter und Schöffen stuften diese Aussagen als glaubwürdig ein. Verteidiger Stephan Weinert hingegen stellte diese Glaubwürdigkeit bis zum Schluss vehement infrage und forderte einen Freispruch. Denn der Belastungszeuge hatte in seiner ersten polizeilichen Vernehmung zunächst einen anderen Beteiligten als Auftraggeber genannt und erst nach einem Wechsel des Verteidigers seinen Mandanten ins Spiel gebracht. Nach Weinerts Theorie soll die Staatsanwaltschaft den Geldabholer dazu gedrängt haben, einen Dritten zu belasten – und ihm als Gegenleistung Strafmilderung und Entlassung aus der Untersuchungshaft in Aussicht gestellt haben.
Wenige Tage, nachdem der Geldabholer den neuen Namen geliefert hatte, durfte er die Justizvollzugsanstalt verlassen – aufgrund eines entsprechenden Beschlusses von Richter Martin Hussels am Amtsgericht Tettnang, verbunden mit der Auflage, sich täglich bei der Polizei zu melden. Diese Meldepflicht sollte allerdings erst knapp drei Wochen später gelten – was Verteidiger Stephan Weinert in der Berufungsverhandlung als „totalen Quark“bezeichnete, weil es aus seiner Sicht keinen Sinn ergibt. Denn was nützt die Meldepflicht, wenn der, den sie betrifft, davor drei Wochen Zeit hat, um das Weite zu suchen? Laut Weinert soll der Geldabholer diesen Zeitraum unter anderem für eine Reise in die Türkei genutzt haben. Dass der Richter ihm das mit seiner Entscheidung ermöglicht hat, wertet der Verteidiger als Teil der „Belohnung“für den Belastungszeugen. Eine Begründung für diese Entscheidung lieferte Martin Hussels im Zeugenstand nicht. Stattdessen gab er auf mehrfaches Nachfragen des Verteidigers ein ums andere Mal zu verstehen, dass er sich nicht daran erinnern könne, was ihn dazu bewogen hat, keine sofort geltende Meldepflicht anzuordnen.
Alkohol, Drogen und Zockerei
Dass er mit seiner Unschuldstheorie in Ravensburg Erfolg haben wird, daran glaubt aber auch Stephan Weinert, trotz weiterer Beweisanträge, offenbar nicht so recht. Jedenfalls war in der Berufungsverhandlung nun plötzlich die Rede davon, dass sein Mandant spielsüchtig sowie alkoholund drogenabhängig sein soll. Sollte auch die Berufungsverhandlung mit einem Schuldspruch enden, will der Verteidiger offenbar zumindest die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erreichen. In der Tettnanger Verhandlung waren Spiel- und Drogensucht überhaupt kein Thema, Alkohol war lediglich eine Randnotiz. Nun attestierte der Bruder des Angeklagten diesem unter anderem übermäßigen Alkoholund Kokainkonsum und berichtete von ausufernden Zockereien an Spielautomaten und am Pokertisch. Dr. Kerstin Schwarz vom Zentrum für Psychiatrie in Weißenau kam in ihrem Gutachten zu der Einschätzung, dass zumindest eine Kokainabhängigkeit vorliegen könnte.
Fortgesetzt wird die Verhandlung am 28. August.