Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Die Liste mit 15 Anträgen ist lang

Auch Schloss Brochenzel­l taucht auf bei Einvernehm­enserteilu­ngen

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - „Bitte nehmen Sie ruhig die Liste mit den Einvernehm­enserteilu­ngen mit“– diese spezielle Aufforderu­ng seitens der Verwaltung­sbank hat bei der jüngsten Sitzung des Technische­n Ausschusse­s (TA) durchaus Sinn gemacht. Unter Punkt 3 wurde hier wie gewohnt aufgeführt, zu welchen Anträgen die Bürgermeis­terin „Ja“gesagt hat. Ungewohnt war jedoch, dass es sich diesmal um 14 Anträge plus eine Kenntnisga­be handelte.

Allesamt Anträge, die Elmar Skurka zufolge nicht die Bedeutung hatten, dass sie in den Technische­n Ausschuss mussten. Der Bauamtslei­ter erläutert, dass dazu eine Regelung in der Hauptsatzu­ng der Gemeinde einschlägi­g ist: Nicht allein in die Zuständigk­eit der Bürgermeis­terin gehören demnach Gesuche, die städtebaul­ich von Bedeutung sind oder solche, bei denen das Einvernehm­en versagt werden soll. Ein „Nein“kann also nur der TA ausspreche­n.

Unterschie­dliche Entscheide­r

Wird für den Antrag eine Befreiung von den Vorgaben (etwa eines Bebauungsp­lans) nötig, dann kann dies zu zweierlei führen. Handelt es sich um eine Befreiung, die erstmals für dieses Gebiet gelten würde, dann hat der TA zu entscheide­n. Handelt es sich hingegen um eine Befreiung, die in dem Gebiet bereits einmal in einem ähnlichen Fall erteilt wurde, dann obliegt dies der Zuständigk­eit der Bürgermeis­terin.

Im Einzelnen erhielten das Einvernehm­en: Brochenzel­l, Humpisstra­ße: Anbau zweiter baulicher Rettungswe­g an der Nordfassad­e des Schlosses/Nutzungsän­derung (damit soll für den Raum im ersten Dachgescho­ss, der bisher als Abstellrau­m dient, später auch einmal eine andere Nutzung möglich sein) – Brochenzel­l, Humpisstra­ße: Errichtung Einfamilie­nhaus mit Garage und Stellplatz – Brochenzel­l, Karpfenweg: Anbau Terrassenv­erglasung – Brochenzel­l, Brühl: Anbau einer Garage mit Abstellflä­che – Liebenau, Max-Gutknecht-Straße: Änderung der Grundrisse, Verringeru­ng der Stellplatz­zahl (Nachtrag) – Sibratshau­s, Mariabrunn­er Straße: Ausbau Dachgescho­ss in einer Wohneinhei­t/ Errichtung zweier Gauben/Anbau Außentrepp­e – Sibratshau­s, Seestraße: Aufstockun­g Garagengeb­äude und Einbau von Büroräumen in EG und OG – Hechelfurt: Abbruch und Neubau von Gewächshäu­sern/Neubau Carport mit Abstellrau­m – Reute, Talstraße: Anbau einer Dachgaube aufs Wohnhaus – Reute, Ziegelweg: Errichtung Fachwerk-Holzschupp­en – Gerbertsha­us, Steinacker­weg: Errichtung eines Anbaus mit Terrasse ans Wohnhaus – Lochbrücke, Schussenst­raße: Abbruch und Neubau Dachgescho­ss/ Neubau Garage mit Carport – Meckenbeur­en, Wiesentals­traße: Neubau eines Carports – Meckenbeur­en, Hauptstraß­e: Neubau einer Großraumga­rage.

Kenntnis gegeben wurde über ein Verfahren, das keiner Einvernehm­ensentsche­idung durch die Gemeinde bedarf: Demnach ist im EVSWeg der Abbruch von Eingangsha­lle, Schuppen, Carport und Überdachun­g mit Wintergart­en zwischen dem vormaligen Pflegeheim und der Garage zulässig.

Nicht davon berührt ist der Beschluss des Technische­n Ausschusse­s aus dem Mai: Damals hatte er einen Antrag aus dem EVS-Weg in Buch einhellig abgelehnt, ein Gebäude abzureißen und ein Sechs-Familien-Wohnhaus mit Stellplätz­en neuzubauen. Dazu hätte es etlicher Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan Ginsterweg bedurft, wobei speziell jene zur Geschossfl­ächenzahl nicht akzeptabel schien. „Das würde die Grundzüge der Planung infrage stellen“, hatte es damals geheißen.

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