Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Die Liste mit 15 Anträgen ist lang
Auch Schloss Brochenzell taucht auf bei Einvernehmenserteilungen
MECKENBEUREN - „Bitte nehmen Sie ruhig die Liste mit den Einvernehmenserteilungen mit“– diese spezielle Aufforderung seitens der Verwaltungsbank hat bei der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) durchaus Sinn gemacht. Unter Punkt 3 wurde hier wie gewohnt aufgeführt, zu welchen Anträgen die Bürgermeisterin „Ja“gesagt hat. Ungewohnt war jedoch, dass es sich diesmal um 14 Anträge plus eine Kenntnisgabe handelte.
Allesamt Anträge, die Elmar Skurka zufolge nicht die Bedeutung hatten, dass sie in den Technischen Ausschuss mussten. Der Bauamtsleiter erläutert, dass dazu eine Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde einschlägig ist: Nicht allein in die Zuständigkeit der Bürgermeisterin gehören demnach Gesuche, die städtebaulich von Bedeutung sind oder solche, bei denen das Einvernehmen versagt werden soll. Ein „Nein“kann also nur der TA aussprechen.
Unterschiedliche Entscheider
Wird für den Antrag eine Befreiung von den Vorgaben (etwa eines Bebauungsplans) nötig, dann kann dies zu zweierlei führen. Handelt es sich um eine Befreiung, die erstmals für dieses Gebiet gelten würde, dann hat der TA zu entscheiden. Handelt es sich hingegen um eine Befreiung, die in dem Gebiet bereits einmal in einem ähnlichen Fall erteilt wurde, dann obliegt dies der Zuständigkeit der Bürgermeisterin.
Im Einzelnen erhielten das Einvernehmen: Brochenzell, Humpisstraße: Anbau zweiter baulicher Rettungsweg an der Nordfassade des Schlosses/Nutzungsänderung (damit soll für den Raum im ersten Dachgeschoss, der bisher als Abstellraum dient, später auch einmal eine andere Nutzung möglich sein) – Brochenzell, Humpisstraße: Errichtung Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz – Brochenzell, Karpfenweg: Anbau Terrassenverglasung – Brochenzell, Brühl: Anbau einer Garage mit Abstellfläche – Liebenau, Max-Gutknecht-Straße: Änderung der Grundrisse, Verringerung der Stellplatzzahl (Nachtrag) – Sibratshaus, Mariabrunner Straße: Ausbau Dachgeschoss in einer Wohneinheit/ Errichtung zweier Gauben/Anbau Außentreppe – Sibratshaus, Seestraße: Aufstockung Garagengebäude und Einbau von Büroräumen in EG und OG – Hechelfurt: Abbruch und Neubau von Gewächshäusern/Neubau Carport mit Abstellraum – Reute, Talstraße: Anbau einer Dachgaube aufs Wohnhaus – Reute, Ziegelweg: Errichtung Fachwerk-Holzschuppen – Gerbertshaus, Steinackerweg: Errichtung eines Anbaus mit Terrasse ans Wohnhaus – Lochbrücke, Schussenstraße: Abbruch und Neubau Dachgeschoss/ Neubau Garage mit Carport – Meckenbeuren, Wiesentalstraße: Neubau eines Carports – Meckenbeuren, Hauptstraße: Neubau einer Großraumgarage.
Kenntnis gegeben wurde über ein Verfahren, das keiner Einvernehmensentscheidung durch die Gemeinde bedarf: Demnach ist im EVSWeg der Abbruch von Eingangshalle, Schuppen, Carport und Überdachung mit Wintergarten zwischen dem vormaligen Pflegeheim und der Garage zulässig.
Nicht davon berührt ist der Beschluss des Technischen Ausschusses aus dem Mai: Damals hatte er einen Antrag aus dem EVS-Weg in Buch einhellig abgelehnt, ein Gebäude abzureißen und ein Sechs-Familien-Wohnhaus mit Stellplätzen neuzubauen. Dazu hätte es etlicher Befreiungen vom Bebauungsplan Ginsterweg bedurft, wobei speziell jene zur Geschossflächenzahl nicht akzeptabel schien. „Das würde die Grundzüge der Planung infrage stellen“, hatte es damals geheißen.