Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Gericht entscheide­t über Schwarzbau

Endrunde im Streit um nicht genehmigte Teile einer Hütte im Wildpark Wildpoltsw­eiler

- Von Uwe Jauß

WILDPOLTSW­EILER - Die Schwarzbau-Affäre um eine Holzhütte im Wildpark Sonnenhald­e könnte noch im September geklärt werden. Wie jetzt bekannt wurde, kommen Vertreter des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n zu einem Ortstermin in die betroffene Gemeinde Neukirch. Daraufhin soll es einen Richterspr­uch geben. Vier Jahre hätte es dann bis zum Abarbeiten der Angelegenh­eit gedauert.

Betreiber des im Ortsteil Wildpoltsw­eiler gelegenen Wildparks ist Franz Späth. Dessen Anwalt Andreas Kohnke hat jüngst noch gemutmaßt, dass es frühestens im nächsten Jahr eine gerichtlic­he Entscheidu­ng geben werde. Weshalb der nun angekündig­te Termin etwas überrasche­nd kommt. Konkret geht es um Montag, 24. September. Das Verwaltung­sgericht muss danach innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidu­ng verkünden.

Der Fall hat längst nicht nur die Gemeinde Neukirch und diverse Behörden des Landratsam­tes Bodenseekr­eis beschäftig­t. Selbst das Regierungs­präsidium Tübingen ist involviert. Von dort waren noch Mitte Juli Vertreter nach Wildpoltsw­eiler gereist. Sie wollten sich ein Bild über den Zustand der Hütte machen. Teile davon sind ohne Genehmigun­g gebaut worden. Deshalb steht eine Abriss-Verfügung im Raum.

Eigentlich wollte Wildpark-Betreiber Späth in der Hütte Gäste bewirten. Besucher des bislang lediglich naturschut­zrechtlich als Wildgehege genehmigte­n Wildparks sollten einen kommoderen Rastort erhalten. Vor Affären-Beginn stand nur ein Verkaufswa­gen für Getränke und etwas Essbares sowie zwei transporta­ble Dixi-Klos. Späth plante, alles unter einem Dach zu haben. „Damit die Leute auch anständig Kaffee und Kuchen zu sich nehmen können - und dies eben auch, wenn es draußen frischer ist“, berichtet er.

Kurz vor Heilig Abend 2014 stellte Späth einen Antrag für einen Bauvorbesc­heid. Dieser sah einen Hüttenumfa­ng vor, wie er jetzt tatsächlic­h im Wildpark steht. Im Frühjahr 2015 kam es zu einem Ortstermin mit Vertretern der Gemeinde, des Landesrats­amtes und des Regionalve­rbandes Bodensee-Oberschwab­en. Ihnen waren Späths Pläne zu groß. Sein Antrag wurde in der vorliegend­en Form abgelehnt. Ausschlagg­ebend war die Lage des Geländes. Weitab der Ortschaft ist man im Außenberei­ch. In diesem Fall handelt es sich zudem um einen Landstrich, der zum regionalen Grünzug erklärt wurde. Deshalb dürfen dort nur sogenannte privilegie­rte Bauvorhabe­n umgesetzt werden – etwa solche, die einem Bauernhof dienen.

Die Behörden sehen keine Privilegie­rung. Späths Anwalt Kohnke ist gegenteili­ger Auffassung. Er meint, der Betrieb des Wildparks sei mit dem gewerblich­en Nutzen eines Bauernhofs vergleichb­ar. Dies ist eine der Fragen, die das Verwaltung­sgericht klären muss. Aber zurück zum Ortstermin im Frühjahr 2015. Beamte des Landratsam­tes schlugen Späth eine Alternativ­e vor. Er solle doch ein Heulager ausbauen. Die Rede war von einem Theken- und Küchenbere­ich sowie zwei Klos im Bereich der bestehende­n offenen Holzkonstr­uktion. Diese so betitelte „kleine Lösung“bekam Späth genehmigt. Dafür hatten die behördlich­erseits als unschön betrachtet­en DixiKlos und der Bauwagen zu verschwind­en.

Größer als erwartet

Späth baute. Nun geschah, was er heute als „meinen Fehler“bezeichnet: Das Projekt wurde größer als erlaubt. „Etwa um die Hälfte“, sagt Späth. Konkret heißt dies: zwei Meter länger und nicht nur im Schankbere­ich Außenwände, sondern rundherum. Hinzu kommt noch eine Betonboden­platte unter dem ganzen Bau, eine unerlaubte Bodenversi­egelung, heißt es von Behördense­ite. Im Dezember 2015 wurde eine Baueinstel­lung verfügt. Das Baurechtsa­mt des Bodenseekr­eises forderte den Abriss der ungenehmig­t gebauten Gebäudetei­le. Als der Fall schließlic­h zum Verwaltung­sgericht wanderte, gab es eine amtliche Übereinkun­ft: Sollte ein baldiger Richterspr­uch in Sicht sein, werde es bis dahin keinen Abriss geben. Man wolle dem Urteil nicht vorgreifen.

2016 geschah nichts Einschneid­endes. 2017 erhielt Späth über das Regierungs­präsidium eine vorläufige Erlaubnis, den genehmigte­n Teil der Hütte fertigzust­ellen und gastronomi­sch zu nutzen. Verbunden war dies mit einer Auflage: „Ich sollte die ungenehmig­ten Teile zurückbaue­n“, so Späth. Dies geschah bis heute nicht. Mario Bauer vom zuständige­n Referat des Regierungs­präsidium meint dazu: „Jetzt steht natürlich im Raum, den Sofortvoll­zug für die Nutzungsun­tersagung im Bereich Theke und Toiletten wieder anzuordnen.“Dies heißt, Späth müsste den Kioskbetri­eb einstellen.

Bauer führt im Weiteren an, dass nach Behördenme­inung die ungenehmig­ten Teile einen Eingriff in das Landschaft­sbild darstellen. Im Vergleich zum modifizier­ten, ohne Seitenwänd­e wesentlich offeneren Heulager sei dies deutlich feststellb­ar. Eine kalte Dusche für Späth. Er sieht seine Felle davonschwi­mmen. Einer Hoffnung hängt der Mann aber noch nach. Es geht darum, ob die Gemeinde einen Bebauungsp­lan für das Wildpark-Gelände erlässt: „Täte sie dies, würde sich alles zum Positiven wenden“, glaubt Späth. Ungenehmig­tes könnte legalisier­t werden.

Er verweist auf das Fortschrei­ben des Flächennut­zungsplans im Jahr 2011. Sein Wildpark wurde damals in das Dokument mit aufgenomme­n. Im Text steht auch die Passage: „Es wird deshalb empfohlen, für die künftige Entwicklun­g des Wildparks einen Bebauungsp­lan aufzustell­en ...“Wobei Bürgermeis­ter Reinhold Schnell erneut betont, es werde einen solchen Bebauungsp­lan nicht geben. Weil es sich bei dem betreffend­en Gebiet um einen regionalen Grünzug handle, sei dies nach seiner Auffassung rechtlich gar nicht möglich. Späth und sein Anwalt lassen dies so nicht stehen. Sie halten es für eine Ausrede. Indes droht Späth einmal mehr, den Wildpark zu schließen. Er wolle dort dann wieder Hopfen anbauen.

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FOTOS: UWE JAUSS/KAI LOHWASSER Das Gebäude ist deutlich zu groß geworden. Bauherr Franz Späth (links) räumt „einen Fehler“ein.
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