Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Gericht entscheidet über Schwarzbau
Endrunde im Streit um nicht genehmigte Teile einer Hütte im Wildpark Wildpoltsweiler
WILDPOLTSWEILER - Die Schwarzbau-Affäre um eine Holzhütte im Wildpark Sonnenhalde könnte noch im September geklärt werden. Wie jetzt bekannt wurde, kommen Vertreter des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu einem Ortstermin in die betroffene Gemeinde Neukirch. Daraufhin soll es einen Richterspruch geben. Vier Jahre hätte es dann bis zum Abarbeiten der Angelegenheit gedauert.
Betreiber des im Ortsteil Wildpoltsweiler gelegenen Wildparks ist Franz Späth. Dessen Anwalt Andreas Kohnke hat jüngst noch gemutmaßt, dass es frühestens im nächsten Jahr eine gerichtliche Entscheidung geben werde. Weshalb der nun angekündigte Termin etwas überraschend kommt. Konkret geht es um Montag, 24. September. Das Verwaltungsgericht muss danach innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung verkünden.
Der Fall hat längst nicht nur die Gemeinde Neukirch und diverse Behörden des Landratsamtes Bodenseekreis beschäftigt. Selbst das Regierungspräsidium Tübingen ist involviert. Von dort waren noch Mitte Juli Vertreter nach Wildpoltsweiler gereist. Sie wollten sich ein Bild über den Zustand der Hütte machen. Teile davon sind ohne Genehmigung gebaut worden. Deshalb steht eine Abriss-Verfügung im Raum.
Eigentlich wollte Wildpark-Betreiber Späth in der Hütte Gäste bewirten. Besucher des bislang lediglich naturschutzrechtlich als Wildgehege genehmigten Wildparks sollten einen kommoderen Rastort erhalten. Vor Affären-Beginn stand nur ein Verkaufswagen für Getränke und etwas Essbares sowie zwei transportable Dixi-Klos. Späth plante, alles unter einem Dach zu haben. „Damit die Leute auch anständig Kaffee und Kuchen zu sich nehmen können - und dies eben auch, wenn es draußen frischer ist“, berichtet er.
Kurz vor Heilig Abend 2014 stellte Späth einen Antrag für einen Bauvorbescheid. Dieser sah einen Hüttenumfang vor, wie er jetzt tatsächlich im Wildpark steht. Im Frühjahr 2015 kam es zu einem Ortstermin mit Vertretern der Gemeinde, des Landesratsamtes und des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben. Ihnen waren Späths Pläne zu groß. Sein Antrag wurde in der vorliegenden Form abgelehnt. Ausschlaggebend war die Lage des Geländes. Weitab der Ortschaft ist man im Außenbereich. In diesem Fall handelt es sich zudem um einen Landstrich, der zum regionalen Grünzug erklärt wurde. Deshalb dürfen dort nur sogenannte privilegierte Bauvorhaben umgesetzt werden – etwa solche, die einem Bauernhof dienen.
Die Behörden sehen keine Privilegierung. Späths Anwalt Kohnke ist gegenteiliger Auffassung. Er meint, der Betrieb des Wildparks sei mit dem gewerblichen Nutzen eines Bauernhofs vergleichbar. Dies ist eine der Fragen, die das Verwaltungsgericht klären muss. Aber zurück zum Ortstermin im Frühjahr 2015. Beamte des Landratsamtes schlugen Späth eine Alternative vor. Er solle doch ein Heulager ausbauen. Die Rede war von einem Theken- und Küchenbereich sowie zwei Klos im Bereich der bestehenden offenen Holzkonstruktion. Diese so betitelte „kleine Lösung“bekam Späth genehmigt. Dafür hatten die behördlicherseits als unschön betrachteten DixiKlos und der Bauwagen zu verschwinden.
Größer als erwartet
Späth baute. Nun geschah, was er heute als „meinen Fehler“bezeichnet: Das Projekt wurde größer als erlaubt. „Etwa um die Hälfte“, sagt Späth. Konkret heißt dies: zwei Meter länger und nicht nur im Schankbereich Außenwände, sondern rundherum. Hinzu kommt noch eine Betonbodenplatte unter dem ganzen Bau, eine unerlaubte Bodenversiegelung, heißt es von Behördenseite. Im Dezember 2015 wurde eine Baueinstellung verfügt. Das Baurechtsamt des Bodenseekreises forderte den Abriss der ungenehmigt gebauten Gebäudeteile. Als der Fall schließlich zum Verwaltungsgericht wanderte, gab es eine amtliche Übereinkunft: Sollte ein baldiger Richterspruch in Sicht sein, werde es bis dahin keinen Abriss geben. Man wolle dem Urteil nicht vorgreifen.
2016 geschah nichts Einschneidendes. 2017 erhielt Späth über das Regierungspräsidium eine vorläufige Erlaubnis, den genehmigten Teil der Hütte fertigzustellen und gastronomisch zu nutzen. Verbunden war dies mit einer Auflage: „Ich sollte die ungenehmigten Teile zurückbauen“, so Späth. Dies geschah bis heute nicht. Mario Bauer vom zuständigen Referat des Regierungspräsidium meint dazu: „Jetzt steht natürlich im Raum, den Sofortvollzug für die Nutzungsuntersagung im Bereich Theke und Toiletten wieder anzuordnen.“Dies heißt, Späth müsste den Kioskbetrieb einstellen.
Bauer führt im Weiteren an, dass nach Behördenmeinung die ungenehmigten Teile einen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen. Im Vergleich zum modifizierten, ohne Seitenwände wesentlich offeneren Heulager sei dies deutlich feststellbar. Eine kalte Dusche für Späth. Er sieht seine Felle davonschwimmen. Einer Hoffnung hängt der Mann aber noch nach. Es geht darum, ob die Gemeinde einen Bebauungsplan für das Wildpark-Gelände erlässt: „Täte sie dies, würde sich alles zum Positiven wenden“, glaubt Späth. Ungenehmigtes könnte legalisiert werden.
Er verweist auf das Fortschreiben des Flächennutzungsplans im Jahr 2011. Sein Wildpark wurde damals in das Dokument mit aufgenommen. Im Text steht auch die Passage: „Es wird deshalb empfohlen, für die künftige Entwicklung des Wildparks einen Bebauungsplan aufzustellen ...“Wobei Bürgermeister Reinhold Schnell erneut betont, es werde einen solchen Bebauungsplan nicht geben. Weil es sich bei dem betreffenden Gebiet um einen regionalen Grünzug handle, sei dies nach seiner Auffassung rechtlich gar nicht möglich. Späth und sein Anwalt lassen dies so nicht stehen. Sie halten es für eine Ausrede. Indes droht Späth einmal mehr, den Wildpark zu schließen. Er wolle dort dann wieder Hopfen anbauen.