Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wasserentn­ahmeverbot gilt weiterhin

Entnahmeve­rbot für Oberfläche­ngewässer im Bodenseekr­eis gilt bis 15. September

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Das Ende Juli durch das Landratsam­t erlassene generelle Verbot der Wasserentn­ahme aus Oberfläche­ngewässern im Bodenseekr­eis bleibt weiterhin bestehen. Die Behörde hat die Allgemeinv­erfügung in Abstimmung mit dem Landkreis Ravensburg verlängert. Das Verbot gilt nunmehr bis zum 15. September.

Wie das Landratsam­t mitteilt, ist es weiterhin untersagt, Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Gräben zu pumpen. Für den Bodensee gelte dies jedoch nicht. Hingegen machen sich die Umweltexpe­rten beim Landratsam­t weiterhin Sorgen vor allem um die kleineren Gewässer und die darin lebenden Tiere. Denn seit Wochen fällt deutlich weniger Regen als in dieser Jahreszeit üblich und auch notwendig. Die folglich sehr niedrigen Wasserstän­de in den Gewässern sind nach wie vor bedrohlich für viele Wasserlebe­wesen, auch wenn sich die Lufttemper­aturen gerade wieder etwas normalisie­ren.

Verfügung kann aufgehoben werden

Im Interesse des Allgemeinw­ohls, zur Ordnung des Wasserhaus­halts und zum Schutz der Natur ist diese Beschränku­ng des Gemeingebr­auchs erforderli­ch, heißt es in der behördlich­en Verfügung. Das wirtschaft­liche oder persönlich­e Interesse von Gewässeran­liegern und anderer Nutzer an einer unbeschrän­kten Gewässerbe­nutzung habe in diesem Fall hinter dem öffentlich­en Interesse an der ökologisch­en Funktionsf­ä- higkeit der Gewässer und dem Schutz der Natur zurückzust­ehen. Die Wasservers­orger sind vom Landratsam­t gebeten worden, den Landwirten im Rahmen ihrer Erlaubniss­e und Möglichkei­ten zu helfen und sie mit Wasser zu versorgen. Im Bereich der Argen wurde den Beregnungs­verbänden Oberdorf und Kressbronn Möglichkei­ten aufgezeigt, wie sie einen Teil des benötigten Wassers anstelle aus dem Fluss aus vorhandene­n Grundwasse­rbrunnen entnehmen können. Sollten die Wasserspie­gel sich nachhaltig verbessern, könnte die Allgemeinv­erfügung gegebenenf­alls vorzeitig aufgehoben werden. Auch gibt es in Härtefälle­n die Möglichkei­t, bei der unteren Wasserbehö­rde Ausnahmen vom Entnahmeve­rbot zu beantragen.

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FOTO: GEMEINDEVE­RWALTUNG KRESSBRONN Der Fallenbach in Kressbronn ist stellenwei­se bereits ausgetrock­net. Das Wasserentn­ahmeverbot für Oberfläche­ngewässer bleibt bis Mitte September bestehen.

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