Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Pferd und Fahrzeug müssen genügend Abstand halten

Gericht weist sowohl Reiterin als auch Lkw-Fahrer eine Schuld an Unfall zu

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CELLE (dpa) - Begegnen sich ein Pferd und ein Kraftfahrz­eug auf der Straße, müssen sowohl der Fahrer als auch der Reiter auf einen ausreichen­den Mindestabs­tand von 1,50 bis zwei Metern achten. Tun sie das nicht, müssen sie nach einem Unfall unter Umständen beide haften. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts Celle ableiten, über das die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins berichtet (Az.: 14 U 147/17).

Ein Mädchen ritt auf einem Pony auf der rechten Fahrbahnse­ite. Als ein Lkw entgegenka­m, stoppte sie und hielt das Tier leicht schräg auf dem Seitenstre­ifen an. Der Lkw-Fahrer reduzierte sein Tempo und fuhr ganz rechts auf seiner Seite vorbei. Dabei scheute das Tier allerdings und verletzte sich dermaßen, dass es eingeschlä­fert werden musste. Die Besitzerin verlangte vor Gericht den Wert des Ponys und dessen Behandlung­skosten.

Dabei hatte sie nur teilweise Erfolg. Denn laut Urteil muss jede Partei zur Hälfte haften. Während vom Lkw eine Betriebsge­fahr ausgeht, spricht man beim Pony von der sogenannte­n Tiergefahr. Diese wiege in der Regel schwerer als die eines Kfz, da von Tieren für den Straßenver­kehr deutlich höhere Gefahren ausgingen.

Zwei Gefahren

Durch das Verschulde­n beider Beteiligte­n hätten sich beide Gefahren außerdem erhöht. Der Abstand, den der Lkw zum Tier hielt, war nicht ausreichen­d. Er hätte auch auf seinen Seitenstre­ifen ausweichen können. Und wenn das nicht möglich gewesen wäre, hätte er stoppen können, um das Pony passieren zu lassen, argumentie­rte das Gericht. Das Verhalten der Reiterin wertete das Gericht als leicht fahrlässig – ein rechtzeiti­ges Absteigen hätte die Gefahr reduzieren können.

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FOTO: IMAGO Größerer Abstand und ein Absteigen vom Pferd hätte die Gefahrenla­ge reduziert, urteilte ein Oberlandes­gericht.

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