Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Mütter können sinkende Rentenansprüche ausgleichen
Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung nach Alter des Kindes – Bis zu 171 Euro monatlich
SCHORNDORF - Mütter treten oft im Job kürzer. Dadurch sinken ihre Rentenansprüche. Das gleicht die gesetzliche Rentenversicherung teilweise aus – mit Zuschlägen von bis zu 171 Euro pro Kind bei der monatlichen Altersrente. Die Kinderleistungen der Deutschen Rentenversicherung orientieren sich am Lebensalter der Kinder.
Bis zum dritten Geburtstag:
Eine Job-Pause bis zum dritten Geburtstag des Kindes schadet bei der Rente meist kaum. Denn die ersten drei Lebensjahre werden für den erziehenden Elternteil voll als Versicherungszeit anerkannt (für ab 1992 geborene Kinder). Ein Jahr Kindererziehung bringt für die Rente jeweils so viel wie ein Beschäftigungsjahr mit einem Durchschnittseinkommen. Das entspricht auf dem Rentenkonto einem Entgeltpunkt. Nach dem derzeitigen aktuellen Rentenwert steigt die spätere Monatsrente dadurch um rund 32 Euro in Westdeutschland und 30,69 Euro in Ostdeutschland. Bei drei Jahren macht das mehr als 90 Euro aus. Noch besser sieht es für diejenigen aus, die zusätzlich einen (Teilzeit-)Job ausüben. Dann gibt es nämlich doppelte Ansprüche – aus der Kindererziehungszeit und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Ab dem dritten Geburtstag:
Die Kindererziehungszeit im Sinne der Rentenversicherung endet, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Die Zeit danach bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes wird als „Kinderberücksichtigungszeit“gewertet. Wer mehrere Kinder hat, bei dem zählt meist der komplette Zeitraum, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Auch die Kinderberücksichtigungszeit bringt bei gleichzeitiger (Teilzeit-)Beschäftigung ein Rentenplus.
Ein Beispiel dazu:
Britta H. kann im September 2018 – nach drei Jahren Erziehungszeit – wieder in ihren alten Job zurückkehren, aber nur in Teilzeit. Dort wird sie rund 2000 Euro brutto im Monat verdienen. Das ist etwas weniger als zwei Drittel des derzeitigen durchschnittlichen Verdienstes aller rentenversicherungspflichtig Beschäftigten – was entsprechend wenig für die Rente bringt. Doch ihr Einkommen während der Kinderberücksichtigungszeit wird für ihre spätere Rente um die Hälfte – also auf 3000 Euro – aufgewertet. So erhält sie pro Jahr fast einen vollen Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Voraussetzung dafür ist, dass sie später beim Rentenantrag mindestens 25 Versicherungsjahre vorweisen kann. Das ist für Eltern meist kein Problem, weil hier auch die Zeit bis zum zehnten Geburtstag der Kinder (als Kinderberücksichtigungszeit) mitzählt. Maximal wird das Arbeitsentgelt in diesen Jahren auf einen vollen Entgeltpunkt aufgewertet. Insgesamt kommt so in den sieben Jahren Kinderberücksichtigungszeit ein zusätzliches Rentenplus von bis zu 75 Euro pro Monat zusammen (nach derzeitigen Werten).
Achtung bei Minijobs:
Viele junge Mütter üben nur einen Minijob aus. Wichtig für sie ist: Die Hochwertung der Beschäftigungszeit für die spätere Rente gilt auch für Minijobs – aber nur solange diese rentenversicherungspflichtig sind. Mütter mit Minijob sollten deshalb niemals die Rentenversicherungspflicht abwählen. Ein 450-Euro-Job zählt für die Rente dann immerhin wie ein 675Euro-Job.
Zuschlag auch ohne Job:
Eine Sonderregelung gilt für Mütter oder Väter, die zwei oder mehr Kinder zwischen drei und zehn Jahren gleichzeitig erziehen. Sie bekommen in dieser Zeit – auch ohne Berufstätigkeit – für jedes Jahr der Kindererziehung ein Drittel Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Frührenten:
Die Kinderberücksichtigungszeiten können auch einen Anspruch auf eine vorgezogene Rente sichern. So zählen sie voll mit, wenn es um die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte geht. Mütter (und erziehende Väter) können deshalb unter Umständen deutlich früher ohne Abschlag in Rente gehen.