Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Brücken werden regelmäßig überprüft
Regierungspräsidium und Landratsamt: Aktuell kein statisch bedingter Sanierungsbedarf
FRIEDRICHSHAFEN - Der Einsturz einer Autobahnbrücke bei Genua wirft die Frage auf, ob sowas auch hierzulande passieren kann. Im Bodenseekreis gibt’s zwar keine Autobahn, Brücken allerdings eine ganze Menge. Akut sanierungsbedürftig ist im Zuge von Landes- und Bundesstraßen laut Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen derzeit keine. Handlungsbedarf an Kreisstraßen sieht das Landratsamt für die Schussenbrücke in Kehlen. Einsturzgefährdet sei sie allerdings nicht.
Seit 14. August gilt für die Schussenbrücke in Kehlen eine Tonnagebeschränkung. Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage bringen, werden über Lochbrücke, Gerbertshaus und Hirschlatt umgeleitet. Anlass dafür seien allerdings keine statischen Bedenken, sondern Schäden am Belag und am Unterbau, wie Robert Schwarz, Pressesprecher des Landratsamtes, gegenüber der Schwäbischen Zeitung zu verstehen gibt. Durch die Tonnagebeschränkung, von der Linienbusse ausgenommen sind, will das Landratsamt verhindern, dass die Schäden sich so verstärken, dass eine Sanierung noch vor Freigabe der Südumfahrung Kehlen erforderlich wird. Alle anderen rund 50 Brücken an Kreisstraßen im Bodenseekreis befinden sich laut Schwarz in einem guten Zustand und werden regelmäßig kontrolliert. Abgesehen von der jährlichen Sichtprüfung gebe es alle sechs Jahre eine umfangreiche Haupt- und alle drei Jahre eine etwas einfachere Prüfung.
Dieser Rhythmus gilt auch für die 75 Brückenbauwerke und Unterführungen im Verantwortungsbereich der Stadt Friedrichshafen und jene Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen, für deren Kontrolle und Instandhaltung im Bodenseekreis das Regierungspräsidium Tübingen verantwortlich ist. Geprüft wird jeweils nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Von den insgesamt rund 1850 Brückenbauwerken im Regierungsbezirk Tübingen werden laut Auskunft des Pressesprechers Daniel Hahn rund 30 pro Jahr instand gesetzt oder neu gebaut. Akuten Sanierungsbedarf im Bodenseekreis gebe es derzeit nicht.
Sollte bei einer Überprüfung festgestellt werden, dass eine Brücke den Verkehrslasten, für die sie ursprünglich berechnet wurde, nur noch eingeschränkt standhält, werde in einem ersten Schritt in der Regel die Befahrbarkeit der Brücke eingeschränkt oder für Lastwagen untersagt. „Diese Brücken werden dann prioritär instand gesetzt, beziehungsweise durch einen Neubau ersetzt“, so Hahn. Eine mit Genua vergleichbare Brückenkonstruktion gebe es im Bereich der Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg nicht. Grundsätzlich sei der Sicherheitsanspruch an Brücken in Deutschland enorm hoch.