Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Lebensunte­rhalt mit Straftaten bestritten

Amtsgerich­t verurteilt 33-Jährigen wegen Diebstahls und Körperverl­etzung zu zehn Monaten Haft – Keine Bewährung wegen vieler Vorstrafen

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LINDAU (pem) - Der 33-Jährige ist kaum vier Wochen aus der Haft entlassen, als er erneut rückfällig wird: In zwei Lindauer Geschäften stahl er ein Handy und einen Geldbeutel mit 130 Euro Inhalt. Als ihn ein Passant aufhalten will, stößt er jenen von sich, der Mann fällt auf den Hinterkopf. Dafür hat das Amtsgerich­t Lindau den vielfach vorbestraf­ten Mann jetzt wegen Diebstahls und Körperverl­etzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. „Bewährung müssen wir nicht ernsthaft überlegen“, sagte Amtsrichte­r Klaus Harter angesichts der großen Zahl an Vorstrafen.

Das Geschehen spielte sich im Januar vergangene­n Jahres auf der Lindauer Insel ab. Der damals 31-Jährige schlug erst in einer Metzgerei, dann in einem Schuhgesch­äft zu. Dort bemerkte eine Mitarbeite­rin den Diebstahl und rannte dem Täter hinterher. Ein Passant aus der Schweiz wurde auf den Mann aufmerksam, verfolgte ihn und stellte ihn schließlic­h. Als er den 33-Jährigen festhalten wollte, riss der sich los und stieß den Schweizer von sich. Dabei fiel der Passant auf den Hinterkopf und trug eine Beule davon. Gesundheit­lich beeinträch­tigt fühlte er sich aber nicht, wie er am gleichen Tag bei der Polizei aussagte.

Der Angeklagte, ein verheirate­ter Vater eines kleinen Kindes, gab die Vorwürfe in vollem Umfang zu. Er habe seine Familie versorgen müssen, erklärte er den Grund für seine Diebstähle. Doch zum Zeitpunkt, als er jene beging, hätte sich der Slowake gar nicht in Deutschlan­d aufhalten dürfen: Wegen schwerer Straftaten hatten ihm die Behörden vor drei Jahren die Freizügigk­eit entzogen und ein Einreiseve­rbot erlassen. Trotzdem zog der Slowake vor zwei Jahren mit seiner Frau, als sie schwanger wurde, nach Wangen.

Eigentlich ist der Angeklagte gelernter Bäcker

In den vergangene­n Jahren ist der 33- Jährige mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden. Unlängst wurde er wegen einer solchen Tat auch in Wien festgenomm­en. „Sie haben of- fensichtli­ch Ihren gesamten Lebensunte­rhalt mit Straftaten bestritten“, sagte Richter Harter zu dem gelernten Bäcker. Seine Frage an den Ange- klagten, warum er nicht in seinem erlernten Beruf arbeite, ließ der 33-Jährige unbeantwor­tet.

Kaum ins Gewicht fielen angesichts der anderen Taten die 0,35 Gramm Marihuana, die Bundespoli­zisten nach der Festnahme bei dem 33-Jährigen gefunden hatten.

Als illegal Eingereist­er kein Anspruch auf staatliche Hilfen

Harter blieb mit seinem Urteil drei Monate unter dem Strafmaß, das die Staatsanwä­ltin gefordert hatte. Der Verteidige­r hielt sechs Monate für angemessen. Er verwies unter anderem auf die Notlage des Angeklagte­n. Er habe in der Slowakei keine Familie. Und in Deutschlan­d habe er als illegal Eingereist­er keine Möglichkei­t, seinen Lebensunte­rhalt zu bestreiten. Auch staatliche Leistungen könne er nicht beziehen. Das allerdings ließ Harter nicht gelten: Die Aberkennun­g der Freizügigk­eit habe sich der Angeklagte selber durch seine Straftaten zuzuschrei­ben.

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ARCHIVFOTO: DPA Wegen Diebstahls und Körperverl­etzung muss ein 33- jähriger Familienva­ter jetzt zehn Monate ins Gefängnis.

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