Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Lebensunterhalt mit Straftaten bestritten
Amtsgericht verurteilt 33-Jährigen wegen Diebstahls und Körperverletzung zu zehn Monaten Haft – Keine Bewährung wegen vieler Vorstrafen
LINDAU (pem) - Der 33-Jährige ist kaum vier Wochen aus der Haft entlassen, als er erneut rückfällig wird: In zwei Lindauer Geschäften stahl er ein Handy und einen Geldbeutel mit 130 Euro Inhalt. Als ihn ein Passant aufhalten will, stößt er jenen von sich, der Mann fällt auf den Hinterkopf. Dafür hat das Amtsgericht Lindau den vielfach vorbestraften Mann jetzt wegen Diebstahls und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. „Bewährung müssen wir nicht ernsthaft überlegen“, sagte Amtsrichter Klaus Harter angesichts der großen Zahl an Vorstrafen.
Das Geschehen spielte sich im Januar vergangenen Jahres auf der Lindauer Insel ab. Der damals 31-Jährige schlug erst in einer Metzgerei, dann in einem Schuhgeschäft zu. Dort bemerkte eine Mitarbeiterin den Diebstahl und rannte dem Täter hinterher. Ein Passant aus der Schweiz wurde auf den Mann aufmerksam, verfolgte ihn und stellte ihn schließlich. Als er den 33-Jährigen festhalten wollte, riss der sich los und stieß den Schweizer von sich. Dabei fiel der Passant auf den Hinterkopf und trug eine Beule davon. Gesundheitlich beeinträchtigt fühlte er sich aber nicht, wie er am gleichen Tag bei der Polizei aussagte.
Der Angeklagte, ein verheirateter Vater eines kleinen Kindes, gab die Vorwürfe in vollem Umfang zu. Er habe seine Familie versorgen müssen, erklärte er den Grund für seine Diebstähle. Doch zum Zeitpunkt, als er jene beging, hätte sich der Slowake gar nicht in Deutschland aufhalten dürfen: Wegen schwerer Straftaten hatten ihm die Behörden vor drei Jahren die Freizügigkeit entzogen und ein Einreiseverbot erlassen. Trotzdem zog der Slowake vor zwei Jahren mit seiner Frau, als sie schwanger wurde, nach Wangen.
Eigentlich ist der Angeklagte gelernter Bäcker
In den vergangenen Jahren ist der 33- Jährige mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden. Unlängst wurde er wegen einer solchen Tat auch in Wien festgenommen. „Sie haben of- fensichtlich Ihren gesamten Lebensunterhalt mit Straftaten bestritten“, sagte Richter Harter zu dem gelernten Bäcker. Seine Frage an den Ange- klagten, warum er nicht in seinem erlernten Beruf arbeite, ließ der 33-Jährige unbeantwortet.
Kaum ins Gewicht fielen angesichts der anderen Taten die 0,35 Gramm Marihuana, die Bundespolizisten nach der Festnahme bei dem 33-Jährigen gefunden hatten.
Als illegal Eingereister kein Anspruch auf staatliche Hilfen
Harter blieb mit seinem Urteil drei Monate unter dem Strafmaß, das die Staatsanwältin gefordert hatte. Der Verteidiger hielt sechs Monate für angemessen. Er verwies unter anderem auf die Notlage des Angeklagten. Er habe in der Slowakei keine Familie. Und in Deutschland habe er als illegal Eingereister keine Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch staatliche Leistungen könne er nicht beziehen. Das allerdings ließ Harter nicht gelten: Die Aberkennung der Freizügigkeit habe sich der Angeklagte selber durch seine Straftaten zuzuschreiben.