Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Faustschläge gegen Postbote kosten Kellner 1500 Euro
Schlägerei zwischen Gastronomiepersonal und Postzusteller wird vor dem Amtsgericht Tettnang verhandelt
TETTNANG - Wer hat wann geschlagen am 7. November vergangenen Jahres gegen 11.30 Uhr vor einem Lokal in der Häfler City? Das war die entscheidende Frage, die Richter Christian Pfuhl am Montag im Amtsgericht der Montfortstadt zu beantworten hatte - die aber auch nach fast drei Stunden nicht zu beantworten war. Die Gegner damals wie heute: Ein Restaurantbetreiber mit zwei seiner Angestellten – und ein Postzusteller.
Der Fall in Kürze: Der klagende Postler hatte sein gelbes Gefährt wie schon öfter vor dem Lokal abgestellt, um diesmal fünf Pakete in der Straße zuzustellen. Was dem Gastronom schon wiederholt nicht gefallen hat. Am Tattag baute er deshalb Blumenkübel auf, um die Manövrierfähigkeit des Fahrzeugs einzuschränken. Es folgten diverse Beleidigungen bis hin zum Stinkefinger, ein gegenseitiger Schlagabtausch mit einem Verletzten - und ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die drei Männer, ein Kellner und zwei Küchenhelfer, sahen sich diesem Vorwurf gemeinsam ausgesetzt. Doch nur einem konnten verletzende Schläge gegen den Postler letztlich nachgewiesen werden. Vor allem, weil sie der Angeklagte einräumte. Der ließ den Dolmetscher im Gerichtssaal übersetzen, dass der Mann in Gelb schon einige Male vor der Gaststätte geparkt habe, in einem Bereich, der für die Freiraumbestuhlung gedacht sei und vom Wirt schließlich bezahlt werde. Aufforderungen, hier nicht zu parken, zumal um 11.30 Uhr das Lokal öffne, ignoriere der Postler, tue sie mit der Bemerkung - „komme gleich“- ab oder beleidige ihn. Als der ihm am Tattag den Mittelfinger gezeigt hat und der Hauptangeklagte mit nicht druckreifen Beleidigungen antwortete, ist die Situation eskaliert.
Es setzte gegenseitige Schläge. Durch die Hilferufe des Geschädigten und das lautstarke Geschrei kamen die beiden Mitarbeiter aus dem Lokal gestürmt. Ob auch sie Hand angelegt haben oder einer nur schlichten und er die Kontrahenten trennen wollte, wie er behauptete, blieb bis zum Prozessende offen, denn nach fast einem Jahr konnte sich ein Zeuge nicht mehr an alle Gesichter erinnern. Was er noch wusste: „Da ging’s ziemlich zur Sache“. Auch noch, nachdem der Postler trotz Verletzungen im Gesicht und im Bauchbereich den Hauptangeklagten angeblich in den Eingangsbereich des Lokals schob, er in sein Auto flüchtete und die Polizei rief, und die erst die Schlägerei beenden konnte.
Als er in die Schanzstraße einfuhr (er habe dafür eine Ausnahmegenehmigung bis 13 Uhr) sei das Lokal noch geschlossen gewesen, berichtete der Zusteller vor Gericht. Außerdem habe er mit seinem Parken niemanden behindert. Weshalb er der Aufforderung, wegzufahren, nicht nachgekommen sei. Als er am Tattag von seinem Auftrag zurückkam, im zweiten Stock des Restaurant-Gebäudes ein weiteres Paket abzugeben, standen plötzlich etliche Kübelpflanzen zwischen Lokal und Auto. Passanten seien nicht mehr durchgekommen. Außerdem sei der Angeklagte auf ihn zugekommen und habe mit einem äußerst aggressiven Gesichtsausdruck mit dem Finger auf seine Augen greifen wollen, verbunden mit der Aufforderung: „Du wegfahren“. Als der ihn schlagen wollte, habe er ihn weggedrückt. Außerdem habe ein anderer der Angeklagten ihm „mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen“, es habe Schläge „gehagelt“. Der Verteidiger machte nach knapp drei Stunden eine Einstellung des Verfahrens zum Thema (nicht zuletzt vermutlich, nachdem sein Mandant, der Hauptangeklagte, eine noch nicht vollstreckte Vorstrafe mitbringt). Es sei nicht aufzuklären, wer wann geschlagen habe. Dem Vorschlag stimmten alle Beteiligten zu.
Der Beschluss von Richter Christian Pfuhl: Der Hauptangeklagte zahlt dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 1500 Euro, womit das Verfahren eingestellt ist. Den beiden Mitangeklagten konnte keine gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden.