Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Verabredun­g endet für 20-Jährigen im Krankenwag­en

Gericht verurteilt räuberisch­e Schläger zu mehrjährig­en Haftstrafe­n

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UHLDINGEN-MÜHLHOFEN (naa) Vor fast einem Jahr wurde ein 20-jähriger Schüler in Uhldingen von zwei Männern im Alter von 27 und 28 Jahren misshandel­t und beraubt. Als Täter hat das Amtsgerich­t Konstanz jetzt zwei Männer aus UhldingenM­ühlhofen zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt. Über den Älteren verhängte das Gericht zwei Jahre und drei Monate, der Jüngere soll für zwei Jahre ins Gefängnis. Bewährung gab es keine. Beide sind vielfach vorbestraf­t und haben auch bereits Haftstrafe­n verbüßt.

An jenem Vormittag im September 2017 hatte sich der Schüler mit dem jüngeren Angeklagte­n an einem Spielplatz in Uhldingen verabredet. Für ihn endete dieses Treffen im Krankenwag­en. Der 27-Jährige behauptete vor Gericht, bei der Verabredun­g sei es um den Verkauf eines Spiels für die Playstatio­n des 20-Jährigen gegangen. Der 28-Jährige habe ihn dabei begleitet.

Dann habe es aber Zoff gegeben, weil dieser dem Schüler erst kurz zuvor die Freundin ausgespann­t hatte. Der 28-Jährige behauptete, der Schüler sei „sofort ausgeraste­t“als er ihn gesehen habe. Er habe herumgesch­rien und sei immer näher auf ihn zugegangen. Deshalb habe er ihm einen Kopfstoß versetzt. Für den Faustschla­g, von dem der Schüler bei der Polizei berichtet hatte, sei er nicht verantwort­lich: „Ich habe keine Faust gegeben“. Auch der jüngere Angeklagte stritt das zunächst ab.

Letztendli­ch stand für das Gericht nach der Beweisaufn­ahme aber fest, dass er für den Faustschla­g verantwort­lich war. Danach hätten beide das Tatopfer aufgeforde­rt, die Geldbörse mit 35 Euro, eine Schachtel Zigaretten, ein Feuerzeug und sein neues Handy herauszurü­cken. Der 27-Jährige gab zu, das Handy dann auf dem Boden zerschmett­ert zu haben. Im Verlauf des Prozesses versprach er, den Schaden wiedergutz­umachen. Entschuldi­gt hat sich keiner der beiden Angeklagte­n bei dem Schüler, der eine Schädel- und Nasenbeinp­rellung erlitten hatte.

Vor Gericht wirkte er verunsiche­rt. Aus seinen Angaben war zu erahnen, dass das Treffen damals nicht stattfand, um ein Spiel zu verkaufen, sondern Drogen. Das spielte aber für die jetzige Verhandlun­g keine Rolle. Beide Angeklagte­n sind vielfach vorbestraf­t, auch wegen Gewalttate­n und Drogendeli­kten. Sie saßen bereits häufiger im Gefängnis. Der 27-Jährige, der sich vor Gericht sehr ungehalten gab, muss in zwei Wochen erst einmal den Rest einer alten Haftstrafe antreten, weil eine Bewährung widerrufen wurde. Damit könnte sich der Gefängnisa­ufenthalt nach Rechtskraf­t dieses Urteils auch für ihn noch weit über die jetzt verhängten zwei Jahre ausdehnen.

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