Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Bundesgerichtshof: Landkäufer dürfen Geld für Windräder auf ihren Flächen behalten
KARLSRUHE (dpa) - Landkäufer in Ostdeutschland sind für Windkraftanlagen auf ihren Flächen nach einem BGH-Urteil jahrelang zu Unrecht zur Kasse gebeten worden. Eine entsprechende Regelung in ihren Kaufverträgen ist unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Landbesitzer können möglicherweise Geld zurückfordern, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Wie viele Käufer betroffen sind und um welche Summen es geht, ist noch unklar. Die zuständige Bodenverwertungsund -verwaltungs GmbH (BVVG) rechnet aber mit „erheblichen finanziellen Auswirkungen“. Die BVVG verkauft und verpachtet seit der Wiedervereinigung im staatlichen Auftrag die ehemals volkseigenen Äcker, Wiesen und Wälder. In den ersten 15 Jahren sollen die Flächen nur für die Landwirtschaft genutzt werden. Gibt es in dieser Zeit Nutzungsänderungen, hat die BVVG in bestimmten Fällen das Recht, das Land zurückzukaufen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Der Kläger, ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern, will auf seinen 71 Hektar Land drei Windräder aufstellen lassen. Daran hätte die BVVG kräftig mitverdient. Denn sein Kaufvertrag sieht vor, dass er der Gesellschaft 75 Prozent des Geldes abtreten muss, das er vom Betreiber der Windräder über die gesamte Laufzeit der Anlage hinweg bekommt. Er spricht von „Knebelverträgen“– und zog vor Gericht.
Der BGH gibt ihm nun in letzter Instanz Recht. Die BVVG hatte argumentiert, dass sie die Flächen auch gleich zurückkaufen könnte. Das Abschöpfen der Einnahmen sei das „mildere Mittel“. Das sehen die obersten Zivilrichter anders. Demnach kann die BVVG Flächen übernehmen, die zu Bauland geworden oder nun für Verkehrswege vorgesehen sind – Windräder sind aber kein Grund dafür. Das Land werde dafür nicht aufgewertet. Weil der Gesetzgeber Windräder fördere, sei ihr Aufstellen grundsätzlich überall möglich.