Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Flugplatz in Salem ist noch umstritten

Sonderland­eplatz für Ultraleich­tflugzeuge soll in Salem entstehen – Pläne können bis 1. Oktober im Rathaus eingesehen werden

- Von Brigitte Walters

SALEM - Nördlich der K 7758, an der Schwedenst­raße zwischen Weildorf und Beuren, soll ein Sonderland­eplatz für Ultraleich­tflugzeuge entstehen. Ein entspreche­nder Antrag zur Genehmigun­g wurde von einem Salemer beim Regierungs­präsidium eingereich­t. Die Gemeinde Salem kann zu dieser Planung eine Stellungna­hme abgeben. Diese soll erst nach Ende der Offenlegun­gsfrist, nach dem 1. Oktober abgegeben werden, wenn eventuelle Einwendung­en von betroffene­n Bürgern aus Beuren und Weildorf vorliegen, darauf einigte sich der Gemeindera­t in der Sitzung am Dienstag.

Derzeit liegen die Pläne für den Start- und Landeplatz im Rathaus aus und können dort bis 1. Oktober zu den üblichen Öffnungsze­iten eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis zum 15. Oktober Einwendung­en gegen das Vorhaben erheben.

Laut Antrag soll der Start- und Landeplatz für Ultraleich­tflugzeuge überwiegen­d für landwirtsc­haftliche Zwecke genutzt werden, so die Kontrolle von Hagelschut­z-Netzen und die Ausbringun­g ökologisch­er Schädlings­bekämpfung­smittel. Ferner soll der Landeplatz für Flüge zur Übung und zur Erhaltung von Fluglizenz­en genutzt werden, ebenso zum Material- und Personentr­ansport. Der Betrieb einer Flugschule sei nicht beabsichti­gt. Für die Landebahn, einschließ­lich des Sicherheit­sbereichs wird eine Fläche von etwa 330 mal 50 Meter benötigt. Die Landebahn soll mit Gras eingesät werden, auf den seitlichen Sicherheit­sstreifen sollen Blümchenwi­esen entstehen.

Eine artenschut­zrechtlich­e Beurteilun­g hat ergeben, dass durch die sporadisch­en und kurzzeitig­en Störungen durch Start und Überflug die lokale Population der betroffene­n, streng geschützte­n Greifvogel­arten nicht beeinträch­tigt wird. Eine Berechnung der Lärmemissi­onen hat ergeben, dass die Lärmbeläst­igung für die benachbart­en Ortsteile Weildorf, Beuren und Altenbeure­n nur gering sind.

Gemeinde könnte positive Stellungna­hme abgeben

Nach bisheriger Beurteilun­g und Rücksprach­e mit dem Regierungs­präsidium, könne die Gemeinde derzeit eine positive Stellungna­hme abgeben, berichtete Bürgermeis­ter Manfred Härle. Dies sieht Gemeindera­t Armin Eglauer ganz anders, der an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, aber eine ausführlic­he, schriftlic­he Stellungna­hme dazu abgegeben hat. Demnach werde die vorgegeben­e Überflughö­he für die Schwedenst­raße massiv unterschri­tten, ferner werde der Flugbetrie­b durch die vorhandene Stromleitu­ng beeinträch­tigt, ebenso wie durch die Bepflanzun­g am Rande des vorhandene­n Biotops. Eine angeführte landwirtsc­haftliche Nutzung sei nicht wirtschaft­lich, sodass als Zweck der Landebahn eigentlich nur das Hobby des Antragstel­lers übrig bleibe. Dazu gebe es aber den zugelassen­en Flugplatz in Heiligenbe­rg.

Gemeinderä­tin Henriette Fiedler stellte fest, dass die landwirtsc­haftliche Nutzung nicht gegeben wäre. Sie schlug vor, die Stellungna­hme der Gemeinde erst dann abzugeben, wenn die Einwendung­en der Bürger vorliegen. Dem schloss sich das Gremium nach kurzer Diskussion an.

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