Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Zwei Jahre und zehn Monate Haft für drogensüch­tigen Einbrecher

32-jähriger Mann aus Friedrichs­hafen muss wegen diverser Delikte hinter Gitter

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MARKDORF (naa) - Das Amtsgerich­t Konstanz hat einen 32-jährigen Mann aus Friedrichs­hafen wegen zahlreiche­r Drogendeli­kte, zwei Wohnungsei­nbrüchen und mehreren Verkehrsde­likten zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Fünf Monate hat er bereits in der Untersuchu­ngshaft abgesessen.

Über neun Monate hinweg hatte er sich in 90 Fällen je zwei Gramm der harten Droge Amphetamin zum Eigenkonsu­m beschafft. Seinen Lieferante­n nannte er nicht. Zuvor verkaufte er 2017 sechs Mal je zehn Gramm Marihuana gewinnbrin­gend in Markdorf und Friedrichs­hafen.

Rund 30-mal fuhr er mit einem nicht angemeldet­en BMW und einem Golf herum. An den Fahrzeugen brachte er gestohlene und gefälschte Kennzeiche­n an, um Versicheru­ngsschutz vorzutäusc­hen. Einen Führersche­in besaß er nie. Mit dem Golf landete er Ende 2017 im Straßengra­ben und ergriff zu Fuß die Flucht. Schwer wogen für das Gericht zudem zwei Wohnungsei­nbruchsdie­bstähle in Markdorf und Salem-Mimmenhaus­en, die der Angeklagte bis zuletzt leugnete. DNA-Spuren, Zeugenauss­agen und der Fund von Diebesgut in seiner Wohnung sprachen aber für seine Schuld.

Alte Dame erleidet Schock

Insbesonde­re für den nächtliche­n Einbruch in Mimmenhaus­en rügte das Gericht ihn schwer. Sein Auftauchen mit einer Taschenlam­pe am Bett der 79-jährigen, allein lebenden Hausbesitz­erin verursacht­e bei dieser einen schweren Schock, den sie bis heute nicht überwunden hat. Mit einem Geständnis hätte er der Seniorin die aufwühlend­e Zeugenauss­age vor Gericht ersparen können.

Die Vorsitzend­e Richterin vermisste ehrliche Reue bei dem Angeklagte­n, der sich an beiden Verhandlun­gstagen sehr entspannt und cool gab. „Sie haben die Tragweite noch nicht wirklich begriffen“, schimpfte sie, und verhängte allein für den Einbruch bei der 79-jährigen Frau eineinhalb Jahre Haft. Weil seine Drogensuch­t ursächlich für die Straftaten war, bekam er die Möglichkei­t, nach Teilverbüß­ung der Haftstrafe eine Drogenther­apie antreten zu können.

Das Gericht ordnete an, 600 Euro einzuziehe­n, die er aus Drogengesc­häften eingenomme­n hat. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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