Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Raderacher Ortschaftsrat wirbt für die Kommunalwahl
2019 können die Listen 14 Kandidaten enthalten – Neufassung der Gemeindeordnung
RADERACH (ras) - Raderachs Ortsvorsteher Bruno Mainz hat die Ortschaftsratssitzung am Mittwoch genutzt, um über die Neufassung der Gemeindeordnung und die damit zusammenhängenden neuen Bestimmungen für die Kommunalwahl 2019 zu sprechen.
War es bislang so, dass jede Liste für den Ortschaftsrat so viele Kandidaten aufweisen sollte, wie es zu wählende Sitze gibt, so können ab 2019 doppelt so viele Kandidaten auf den Wahlzetteln auftauchen. Sorge, dass es in Raderach zu wenige Interessenten gibt, um einen Ortschaftsrat in Friedrichshafens kleinstem Stadtteil zu wählen, gibt es hier nicht. Trotzdem scheint sich die Suche nach interessierten Kandidaten nicht einfach zu gestalten.
Im nächsten Ortsblättchen wird darüber informiert und wer sich für eine Kandidatur interessiert, könne sich melden. In Raderach gibt es die Liste „Freie Bürger“und „Unabhängige Bürger“, zu wählen sind sieben Ortschaftsräte, die dann den Ortsvorsteher bestimmen. Das bedeutet für beide Listen, 14 Kandidaten benennen zu dürfen, die im Mai gewählt werden können.
Bei insgesamt 400 Einwohnern 28 Bewerber zu finden, das ist schon sportlich, wichtig war Bruno Mainz nur, dass die beiden Listen ihre mindestens sieben Kandidaten zusammen bekommen.
Die Abgabe der Listen dürfe erst einen Tag nach Veröffentlichung der Kommunalwahl geschehen, voraussichtlich am 7. Februar 2019. Bis 28. März müssen diese Listen dann aber abgeben sein, ansonsten können die Kandidaten nicht gewählt werden.
Es könne auch eine dritte Liste geben. Bruno Mainz rief die Ortschaftsräte auf, die jeweiligen Listen zu füllen. „Es wäre schade, wenn in Raderach kein Ortschaftsrat zustande käme“, sagt Bruno Mainz.
Die nächste Ortschaftsratssitzung findet am Mittwpoch., 17. Oktober, statt