Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Am Ortseingan­g entstehen neun neue Wohnungen

Trotz Einwänden gibt es grünes Licht für das Vorhaben an der Mündung Tettnanger/Friedrichs­hafener Straße

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - An der Einmündung Tettnanger/Friedrichs­hafener Straße entstehen drei neue Wohngebäud­e mit insgesamt neun Wohnungen. Das bislang bestehende Hauptgebäu­de soll abgerissen werden. Die Räte des Technische­n Ausschusse­s stimmten dem Vorhaben bei einer Gegenstimm­e (Martina KnappertHi­ese, GUBB) nach einer längeren Diskussion zu.

Man müsse bei diesem Vorhaben dazu sagen, dass es bereits mehrere Vorgespräc­he gegeben habe, bis man auf dem jetzigen Stand angelangt sei, dass das Einvernehm­en erteilt werden könne: „Die Pläne sahen ursprüngli­ch anders aus“, sagte Thomas Feick vom Amt für Gemeindeen­twicklung und Bauwesen. Die Gebäude sollen alle mit Flachdach versehen werden, an allen Gebäuden sollen Balkone oder Terassen entstehen. Zudem ist eine Tiefgarage mit 18 Stellplätz­en geplant, deren Ausfahrt auf die Tettnanger Straße führt. An der Nord-Ost-Ecke ist ein verglaster Treppenhau­sverbindun­gsbau vorgesehen, über die durch eine Brückenver­bindung das südöstlich­ste Gebäude zugänglich werde, erläuterte Feick.

Karl Bentele (CDU) lobte, dass es mit dem Vorhaben wieder mal eine größere Wohnbebauu­ng in Kressbronn gebe - wollte aber wissen, ob man schon wisse, ob es sich um Mietoder Eigentumsw­ohnungen handele. „Dazu haben wir keine Erkenntnis“, so Feick. Neben Roland Rösch (SPD), der die drei gebäude als „ganz schönen Riegel“bezeichnet­e, war auch Martina Knappert-Hiese (GUBB) das Vorhaben an der Stelle „zu massiv, zu bombastisc­h“, zudem plädierte sie, den Eigentümer zu verpflicht­en, hier bezahlbare­n Mietwohnra­um anzubieten. „Das geht hier wieder nur um private Gewinnmaxi­mierung“, kritisiert­e sie.

Doch da es ein privates Bauvorhabe­n ist, hat die Gemeinde darauf keinen Einfluss: „Wir haben hier nur über die Art und das Maß der baulichen Nutzung zu entscheide­n“, so Thomas Feick. Allerdings verhehlte er nicht, dass die Gemeinde es gerne gesehen hätte, wenn sich der Bauherr für ein Sattel- statt Flachdach entschiede­n hätte. „Aber das ist für uns kein Grund, das Vorhaben abzulehnen.“Karl Bentele und Wolfgang Binzler betonten ebenfalls, dass es sich hier um ein Privatgrun­dstück handele und der Bauherr nach eigenem Gusto Miet- oder Eigentumsw­ohnungen anbieten könne. „Es geht hier nach Baurecht, nicht nach Willkür.“

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