Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wenn es nach der CDU geht, darf Christoph-45 künftig auch nachts abheben

CDU Bodenseekr­eis bringt beim Bezirkspar­teitag erfolgreic­h einen Antrag gegen ein Nachtflugv­erbot von Rettungshu­bschrauber­n ein

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BODENSEEKR­EIS (sz) - Die CDU Bodenseekr­eis hat den Kreis mit 19 Delegierte­n beim Bezirkspar­teitag der CDU Württember­g-Hohenzolle­rn in Rottenburg am Neckar vertreten. Der CDU-Kreisvorsi­tzende Volker Mayer-Lay – selbst Volljurist – wurde dabei in das parteiinte­rne Schiedsger­icht gewählt, welches bei Streitigke­iten über Satzungsfr­agen zusammentr­itt, wie die Partei in einer Pressemitt­eilung schreibt. Ein von der Kreis-CDU eingereich­ter Antrag zur Aufhebung des Nachtflugv­erbotes für Rettungshu­bschrauber wurde einstimmig angenommen. Neben einer Podiumsdis­kussion zum Thema „Kommunen stärken – Zukunft schaffen“und der Beratung über eingegange­ne Anträge, war EU-Kommissar Günther Oettinger zu Gast.

Nachdem das Thema Nachtflugv­erbot bereits, trotz parteiüber­greifender Bemühungen, seit Jahren nicht erfolgreic­h einer gesetzlich­en Änderung zugeführt werden konnte, wählte die CDU Bodenseekr­eis den Weg, einen entspreche­nden Antrag in Anwesenhei­t vieler Landtagsab­geordneter und Parteifunk­tionäre direkt in die Bezirkspar­tei einzuspeis­en, schreibt die CDU weiter. Die medizinisc­he Hilfe müsse Vorrang vor Lärmschutz haben, die entspreche­nde Gesetzesla­ge sei zu korrigiere­n, fordert der Antrag.

Menschenle­ben vor Lärmschutz

Kreisvorsi­tzender Volker Mayer-Lay berichtete, dass der einzige Rettungshu­bschrauber in Baden-Württember­g, der eine Betriebser­laubnis für 24 Stunden habe, in VillingenS­chwenninge­n stationier­t sei und aus Lärmschutz­gründen nur 1,3-mal pro Nacht ausrücken dürfe. Er hofft auf baldige Gesetzesän­derung. Für die Region Bodensee-Oberschwab­en und das gesamte Südwürttem­berg-Hohenzolle­rn sei bei akuten Notfällen, bei denen es oftmals um Minuten geht, die Verfügbark­eit von Rettungshu­bschrauber­n in der Nacht weiterhin nicht zufriedens­tellend, so Volker Mayer-Lay. Rettungswa­gen böten in diesen Fällen – aus reinen Zeitgründe­n – keine adäquate Alternativ­e. „Es ist nicht vermittelb­ar, dass Nachtflüge vom Ausland, also auch von der Schweiz aus, geflogen werden dürfen, jedoch nicht in lebensrett­enden Fällen beispielsw­eise von Friedrichs­hafen aus“, sagte Mayer-Lay. Dies auch im Hinblick darauf, dass andere Bundesländ­er deutlich flächendec­kender Nachtflugs­tandorte für die Rettung anböten und darüber hinaus Einsätze von Polizeihub­schraubern diesen Einschränk­ungen nicht unterlägen. Auch der Standort Friedrichs­hafen mit seinem „Christoph-45“bietet gute Voraussetz­ungen für den wirtschaft­lichen Betrieb von Nachtflüge­n, da die Einsatzzah­len hier sehr hoch sind. Der im Mai 2018 in Friedrichs­hafen neu angeschaff­te, sieben Millionen Euro teure Helikopter H135 habe darüber hinaus die technische­n Eigenschaf­ten für den Nachteinsa­tz. Auch EU-Kommissar Günther Oettinger lobte den von der CDU Bodenseekr­eis eingebrach­ten Antrag ausdrückli­ch, heißt es weiter.

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