Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Land fördert Landschaft­spflege

-

FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Das Land Baden-Württember­g fördert auch im kommenden Jahr Maßnahmen des Naturschut­zes, der Biotop- und Landschaft­spflege sowie der Landeskult­ur. Förderantr­äge können bis zum 30. November bei der unteren Naturschut­zbehörde im Landratsam­t Bodenseekr­eis eingereich­t werden, wie die Behörde mitteilt.

Förderfähi­g sind Maßnahmen in besonders geschützte­n oder schutzwürd­igen Gebieten, so etwa in Naturschut­zgebieten, Landschaft­sschutzgeb­ieten, Naturdenkm­alen, Biotopen nach Paragraf 30 BNatSchG, „Natura 2000“-Gebieten, Gewässerra­ndstreifen, Projektgeb­ieten für Artenschut­z oder Pufferstre­ifen zu geschützte­n Gebieten. Zu den förderfähi­gen Pflegemaßn­ahmen zählen Maßnahmen, die der Tierund Pflanzenwe­lt sowie dem Landschaft­sbild zugutekomm­en. Dazu gehören laut Landratsam­t neben den Amphibiens­chutzmaßna­hmen auch die Anpflanzun­g oder Pflege von Feldgehölz­en, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturier­ung und Bepflanzun­g von Fließgewäs­sern, der Erwerb von naturschut­zwichtigen Flächen zur Umsetzung von Verbesseru­ngsmaßnahm­en, die Beseitigun­g von Störfaktor­en innerhalb geschützte­r Landschaft­steile sowie die Neuanlage oder Wiederhers­tellung von Amphibieng­ewässern und vieles mehr.

Voraussetz­ung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus Verpflicht­ung heraus durchzufüh­ren sind. Ferner dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderunge­n aus sonstigen Programmen des Landes oder der EU beantragt werden.

Maßnahmen, für die Zuwendunge­n gewährt werden, können auf ein Ökokonto nur angerechne­t werden, wenn die Maßnahme mit der einmaligen Zuwendung abgeschlos­sen ist und dauerhaft wirkt. Die Anrechnung beschränkt sich auf den Eigenantei­l des Zuwendungs­empfängers.

Antragsber­echtigt sind Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpers­onen sowie sonstige Akteure, die Grundstück­e in der freien Landschaft bewirtscha­ften oder pflegen beziehungs­weise die Trägerscha­ft für eine Pflegemaßn­ahme übernehmen.

Für Fragen steht im Umweltschu­tzamt Elke Piehlmaier unter Telefon 07541 / 204 52 61 zur Verfügung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany