Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
So funktionieren Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Sollten Bürger mir einem Gemeinderatsbeschluss nicht einverstanden sein, können sie bis zu drei Monate danach ein Bürgerbegehren beantragen. Dafür müssen sieben Prozent der Wahlberechtigten einen Antrag unterschreiben. Bei den rund 11 000 Wahlberechtigten in Markdorf sind das 770 Unterschriften. Die Verwaltung prüft, ob die Unterzeichner identifizierbar, wahlberechtigt und aus Markdorf sind. Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess rechnet damit, dass die Prüfung zwei Tage in Anspruch nehmen wird. Ist die geforderte Stimmenanzahl erreicht, entscheidet der Gemeinderat über den Bürgerentscheid. Das ist ein formaler Akt, denn solange genügend Unterschriften zulässig sind, kann das Gremium nur zustimmen. Diese Entscheidung trifft der Gemeinderat Markdorf voraussichtlich am 6. November in öffentlicher Sitzung. Innerhalb von vier Monaten muss dann der Bürgerentscheid stattfinden. Die Stadtverwaltung wird als Termin den 16. Dezember vorschlagen. „Letztlich liegt die Ent- scheidung beim Gemeinderat“, sagt Hess. Geregelt ist auch, dass die Bürger bis zum 20. Tag vor der Abstimmung schriftlich über das umstrittene Projekt informiert werden. Beiden Seiten wird in einer Broschüre derselbe Platz eingeräumt. Um zu gewinnen, reicht aber keine einfache Mehrheit. Vielmehr muss ein Quorum von 20 Prozent erreicht werden. Damit die Initiative die Mehrheit erhält, müssten mindestens 2200 Markdorfer gegen die Nutzung des Bischofsschlosses stimmen. (bbb)