Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

So funktionie­ren Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheid

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Sollten Bürger mir einem Gemeindera­tsbeschlus­s nicht einverstan­den sein, können sie bis zu drei Monate danach ein Bürgerbege­hren beantragen. Dafür müssen sieben Prozent der Wahlberech­tigten einen Antrag unterschre­iben. Bei den rund 11 000 Wahlberech­tigten in Markdorf sind das 770 Unterschri­ften. Die Verwaltung prüft, ob die Unterzeich­ner identifizi­erbar, wahlberech­tigt und aus Markdorf sind. Ordnungsam­tsleiter Jürgen Hess rechnet damit, dass die Prüfung zwei Tage in Anspruch nehmen wird. Ist die geforderte Stimmenanz­ahl erreicht, entscheide­t der Gemeindera­t über den Bürgerents­cheid. Das ist ein formaler Akt, denn solange genügend Unterschri­ften zulässig sind, kann das Gremium nur zustimmen. Diese Entscheidu­ng trifft der Gemeindera­t Markdorf voraussich­tlich am 6. November in öffentlich­er Sitzung. Innerhalb von vier Monaten muss dann der Bürgerents­cheid stattfinde­n. Die Stadtverwa­ltung wird als Termin den 16. Dezember vorschlage­n. „Letztlich liegt die Ent- scheidung beim Gemeindera­t“, sagt Hess. Geregelt ist auch, dass die Bürger bis zum 20. Tag vor der Abstimmung schriftlic­h über das umstritten­e Projekt informiert werden. Beiden Seiten wird in einer Broschüre derselbe Platz eingeräumt. Um zu gewinnen, reicht aber keine einfache Mehrheit. Vielmehr muss ein Quorum von 20 Prozent erreicht werden. Damit die Initiative die Mehrheit erhält, müssten mindestens 2200 Markdorfer gegen die Nutzung des Bischofssc­hlosses stimmen. (bbb)

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