Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Azubis können ihre „U25-Sprecher“wählen

Junge Arbeitnehm­er sollen so mit dem Chef als Vertreter Klartext sprechen können und für Rechte eintreten

- Www.jav-portal.de

BODENSEEKR­EIS (sz) - Junior-Betriebsrä­te gesucht: Ab sofort können Azubis und junge Beschäftig­te im Bodenseekr­eis neue „U25-Sprecher“wählen. Noch bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugendund Auszubilde­ndenvertre­tungen (JAV). Das teilt die Südwürttem­berger IG BAU in einer Pressemitt­eilung mit. „Mit ihrer Stimme können Berufsstar­ter ein entscheide­ndes Wort mitreden – und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffe­n“, sagt Regionalle­iter Andreas Harnack.

Häufig haben junge Beschäftig­te mit Missstände­n zu kämpfen. Doch oft trauen sie sich nicht, diese anzusprech­en – Schuld daran könne auch ein zum Teil rauer Umgangston im Betrieb sein. „Die Probleme reichen von zu langen Arbeitszei­ten und fehlenden Lehrplänen, bis hin zu Tätigkeite­n, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben“, so Harnack.

Keine Betreuung

Im aktuellen DGB-Ausbildung­sreport gaben 14 Prozent der Azubis an, selten oder nie von ihrem Ausbilder betreut zu werden. Mehr als ein Drittel berichtet von regelmäßig­en Überstunde­n. Zudem klagt ein wachsender Teil der Befragten darüber, ständig für die Firma erreichbar sein zu müssen. „Bei diesen Problemen kommen die Jugendvert­reter ins Spiel. Durch ihr Mandat können sie mit dem Chef Klartext reden – und zwar auf Augenhöhe“, sagt Gewerkscha­fter Harnack.

Die IG BAU Südwürttem­berg appelliert an Unternehme­n in der Region, die Wahlen zu unterstütz­en. Das komme den Betrieben selbst zugute. „Engagierte Jugendvert­reter verbessern die Ausbildung­squalität und sorgen für eine höhere Zufriedenh­eit beim Nachwuchs. Und unter Schulabgän­gern spricht sich schnell herum, wo die Lehre gut ist“, so Harnack. Gerade in Zeiten des Fachkräfte­mangels achteten Jugendlich­e besonders darauf, ob die Ausbildung­sbedingung­en stimmen. Rund 4700 Auszubilde­nde gibt es nach Angaben der Bundesagen­tur für Arbeit aktuell im Bodenseekr­eis. Eine Interessen­vertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendlich­e oder Azubis und bereits einen Betriebsra­t hat.

Stimmberec­htigt sind alle Beschäftig­ten unter 18 Jahren – genauso wie alle Mitarbeite­r unter 25, die ihre Berufsausb­ildung absolviere­n.

Alle Informatio­nen rund um die Wahl gibt es im Netz unter

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