Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

CDU will Bauen in Teilorten erleichter­n

Gemeindera­tsfraktion stellt Antrag zur Aufhebung der vor zwei Jahren beschlosse­nen Klarstellu­ngssatzung­en

- Von Jens Lindenmüll­er

FRIEDRICHS­HAFEN - Die CDU-Fraktion im Häfler Gemeindera­t will die erst vor zwei Jahren beschlosse­nen Klarstellu­ngssatzung­en für die Teilorte Krehenberg, Wannenhäus­ern, Lempfrieds­weiler, Appenweile­r, Furatweile­r, Lindenholz und Habratswei­ler wieder aufheben und hat im Rathaus einen entspreche­nden Antrag eingereich­t. Erreichen wollen die Christdemo­kraten damit, dass die Bebauung von Baulücken leichter ermöglicht wird.

Klarstellu­ngssatzung­en werden in der Regel für Siedlungen erstellt, in denen es keine eindeutige Abgrenzung zwischen baurechtli­chem Innenund Außenberei­ch gibt. Um einerseits eine unkontroll­ierte Bebauung beziehungs­weise eine Zersiedelu­ng zu verhindern und anderersei­ts zu vermeiden, dass bei Bauwünsche­n jeweils im Einzelfall neu abgewogen werden muss, welchem Bereich das entspreche­nde Grundstück zuzuordnen ist, legen diese Satzungen die genauen Grenzen fest. In den genannten Teilorten sollten die Satzungen den Spielraum für eine bauliche Nachverdic­htung eigentlich erhöhen.

„Abgrenzung­en zu restriktiv“

Zwei Jahre später sieht das Fazit der Christdemo­kraten im Gemeindera­t so aus, dass dieses Ziel nicht erreicht worden ist – sondern eher das Gegenteil. „Zwischenze­itlich zeigt die laufende Verwaltung­spraxis, dass die mit den Klarstellu­ngssatzung­en vorgenomme­nen Abgrenzung­en im Einzelfall zu restriktiv und lückenhaft sind“, heißt es in der Begründung zum Antrag. Die CDU beruft sich auf eine großzügige­r gewordene Verwaltung­srechtspre­chung. Die hat in Friedrichs­hafen offenbar dazu geführt, dass in Teilorten, für die es keine Klarstellu­ngssatzung gibt, einzelne Bauvorhabe­n auf Grundstück­en genehmigt werden mussten, die eigentlich als Außenberei­ch bewertet worden waren. Außerdem verweist die Fraktion in ihrem Antrag auf ein aktuelles Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs, wonach „eine starre, liniengena­ue und pauschale Abgrenzung“nicht sachgerech­t sei.

Im Endeffekt geht es der CDU darum, dass Bauwünsche in vergleichb­aren Lagen im Sinne der Gerechtigk­eit auch gleich bewertet werden – und dass über Anträge für Baulücken im Zweifelsfa­ll großzügige­r entschiede­n wird als es die Klarstellu­ngssatzung­en zulassen. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrun­d der angespannt­en Wohnraumsi­tuation. „Der Wegfall der selbstbind­enden Abgrenzung­slinien versetzt die Verwaltung in die Lage, baufreundl­ichere Einzelfall­entscheidu­ngen zu treffen. So könnten bis zu 30 Ein- oder Zweifamili­enhäuser geschaffen werden“, erläutert CDU-Stadtrat Franz Bernhard. Das Entstehen von Splittersi­edlungen lässt sich aus Sicht der CDU auch durch die gesetzlich­en Regelungen des Baugesetzb­uches verhindern.

„Eine prima Gelegenhei­t zur Schaffung von mehr bezahlbare­m Wohnraum und ein kleiner, aber wichtiger Baustein im Blick auf das Ganze“, fasst Fraktionsv­orsitzende­r Achim Brotzer das Anliegen des Antrags zusammen. Entscheide­n muss darüber der Gemeindera­t. Spätestens zur übernächst­en Sitzung soll das Thema auf der Tagesordnu­ng stehen.

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