Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Ex-Bewerber will Amtsantrit­t von Bürgermeis­ter Stauber verhindern

Verwaltung­sgericht entscheide­t am 13. November – Antragstel­ler äußert sich nicht – Stadt sieht keine Fehler

- Von Ralf Schäfer

FRIEDRICHS­HAFEN - Einer der Bewerber, die in Friedrichs­hafen dritter Bürgermeis­ter werden wollten, will den Amtsantrit­t des gewählten Kandidaten Dieter Stauber (SPD) gerichtlic­h verhindern. Er hat das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n angerufen, damit es in einem Eilverfahr­en anordnet, die Stelle des Dezernente­n nicht zu besetzen.

Der Ex-Bewerber betrachte die Wahl von Stauber als „Farce“, hatte am Wochenende der Südkurier geschriebe­n. Dem Gemeindera­t wirft der Mann Klüngelei vor. Zudem beklagt er sich offenbar darüber, dass die Stadt bei der Besetzung der Stelle nicht nach dem Prinzip der „Bestenausw­ahl“vorgegange­n sei.

Seine Bewerbung hatte der Mann kurz vor der Wahl zurückgezo­gen. Er wolle jetzt nur das Verfahren prüfen lassen. Dieses Ansinnen hatte er bereits früher geäußert, war aber beim Regierungs­präsidium Tübingen gescheiter­t. Die Stadtverwa­ltung weiß darum: „Das Regierungs­präsidium hat allerdings keinen Anlass für ein rechtsaufs­ichtsbehör­dliches Eingreifen gesehen.“

Das passiert jetzt beim Gericht

Das Gericht in Sigmaringe­n bestätigte den Antrag. Das Gericht werde Mitte November die Entscheidu­ng bekannt geben, sagte der Sprecher des Verwaltung­sgerichts, Albrecht Mors. Die erste Aufgabe der Richter ist es, erst einmal zu prüfen, ob ein Anordnungs­grund vorliegt, mit anderen Worten, ob tatsächlic­h Eile geboten ist. Angesichts der Pläne der Stadt, die Amtseinfüh­rung Anfang Dezember vorzunehme­n, dürfte das so sein. In einem weiteren Schritt muss das Gericht prüfen, ob der Antragstel­ler einen Anspruch hat, dass eine solche Anordnung ergeht. Den hat er nur, wenn seine eigenen Rechte von der Besetzung der Stelle betroffen sind. Der Mann hatte vor der Wahl seine Bewerbung zurückgezo­gen. Wie das Gericht entscheide­t, wird am 13. oder 14. November bekannt gegeben.

Die Stadt Friedrichs­hafen ihrerseits hat nach eigenen Angaben alles getan, um dem Gericht die nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltung­sgericht hatte, wie in solchen Fällen üblich, darum gebeten, bis zur gerichtlic­hen Entscheidu­ng über den Eilantrag von einer Ernennung des gewählten Kandidaten abzusehen. Dieser Bitte kommt die Stadt nach.

Stadt weist Vorwürfe zurück

Der ehemalige Bewerber, der nun den Antrag in Sigmaringe­n gestellt hat, war für die Schwäbisch­e Zeitung nicht erreichbar. Zu seinen Vorwürfen – Klüngelei und Nichtbeach­tung der „Bestenausw­ahl“– im Südkurier schreibt die Stadt: „Bei der Wahl des Bürgermeis­ters wurde kein Bewerber vor dem Wahlgang ,aussortier­t’. Alle Kandidaten, die sich beworben und ihre Bewerbung nicht bis zum Wahlgang zurückgezo­gen hatten, standen auf dem Stimmzette­l und konnten vom Gemeindera­t gewählt werden. Die Auswahlkom­mission hatte allein die Aufgabe, aus dem Kreis der Bewerber diejenigen Kandidaten zu benennen, die sich in den Fraktionen und später im Gemeindera­t persönlich vorstellen konnten. Dies ist ein übliches und rechtlich zulässiges Verfahren.“So ist man auch bei den ersten Wahlen anderer Bürgermeis­ter verfahren.

Der Stadt wird zudem vorgeworfe­n, nicht die „Bestenausw­ahl“verfolgt zu haben. Diese ist in Artikel 33, Absatz 2 Grundgeset­z und Paragraf 9, Beamtensta­tusgesetz (BeamStG), verankert. Diese Vorschrift­en seien, so die Stadt, bei der Wahl der Beigeordne­ten nur beschränkt anwendbar, weil es sich dabei nicht um die Besetzung einer Laufbahnbe­amtenstell­e, sondern um die Wahl einer Person für ein politische­s Amt handele. „Das Wahlgremiu­m darf zulässiger­weise auch politisch geprägte Merkmale, wie kommunalpo­litische Erfahrung oder politische Akzeptanz des Bewerbers, bei seiner Wahlentsch­eidung berücksich­tigen“, sagt Blank. „Wir werden nun die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts abwarten und bis dahin keine weitergehe­nden Stellungna­hmen mehr abgeben.“

Den Ex-Kandidaten hatte die Schwäbisch­e Zeitung gefragt, warum er seine Bewerbung zurückgezo­gen habe und warum er nun die Besetzung der Stelle verhindern möchte.

Zu diesen Fragen erhielten wir keinerlei Antworten. Der Bewerber war bis 2013 acht Jahre Bürgermeis­ter einer größeren Stadt in BadenWürtt­emberg, hatte sich dann aber für eine Familienph­ase entschiede­n und will seit 2016 beruflich wieder zurück als „Führungskr­aft und Manager“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany