Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Ex-Bewerber will Amtsantritt von Bürgermeister Stauber verhindern
Verwaltungsgericht entscheidet am 13. November – Antragsteller äußert sich nicht – Stadt sieht keine Fehler
FRIEDRICHSHAFEN - Einer der Bewerber, die in Friedrichshafen dritter Bürgermeister werden wollten, will den Amtsantritt des gewählten Kandidaten Dieter Stauber (SPD) gerichtlich verhindern. Er hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen angerufen, damit es in einem Eilverfahren anordnet, die Stelle des Dezernenten nicht zu besetzen.
Der Ex-Bewerber betrachte die Wahl von Stauber als „Farce“, hatte am Wochenende der Südkurier geschrieben. Dem Gemeinderat wirft der Mann Klüngelei vor. Zudem beklagt er sich offenbar darüber, dass die Stadt bei der Besetzung der Stelle nicht nach dem Prinzip der „Bestenauswahl“vorgegangen sei.
Seine Bewerbung hatte der Mann kurz vor der Wahl zurückgezogen. Er wolle jetzt nur das Verfahren prüfen lassen. Dieses Ansinnen hatte er bereits früher geäußert, war aber beim Regierungspräsidium Tübingen gescheitert. Die Stadtverwaltung weiß darum: „Das Regierungspräsidium hat allerdings keinen Anlass für ein rechtsaufsichtsbehördliches Eingreifen gesehen.“
Das passiert jetzt beim Gericht
Das Gericht in Sigmaringen bestätigte den Antrag. Das Gericht werde Mitte November die Entscheidung bekannt geben, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Albrecht Mors. Die erste Aufgabe der Richter ist es, erst einmal zu prüfen, ob ein Anordnungsgrund vorliegt, mit anderen Worten, ob tatsächlich Eile geboten ist. Angesichts der Pläne der Stadt, die Amtseinführung Anfang Dezember vorzunehmen, dürfte das so sein. In einem weiteren Schritt muss das Gericht prüfen, ob der Antragsteller einen Anspruch hat, dass eine solche Anordnung ergeht. Den hat er nur, wenn seine eigenen Rechte von der Besetzung der Stelle betroffen sind. Der Mann hatte vor der Wahl seine Bewerbung zurückgezogen. Wie das Gericht entscheidet, wird am 13. oder 14. November bekannt gegeben.
Die Stadt Friedrichshafen ihrerseits hat nach eigenen Angaben alles getan, um dem Gericht die nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht hatte, wie in solchen Fällen üblich, darum gebeten, bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag von einer Ernennung des gewählten Kandidaten abzusehen. Dieser Bitte kommt die Stadt nach.
Stadt weist Vorwürfe zurück
Der ehemalige Bewerber, der nun den Antrag in Sigmaringen gestellt hat, war für die Schwäbische Zeitung nicht erreichbar. Zu seinen Vorwürfen – Klüngelei und Nichtbeachtung der „Bestenauswahl“– im Südkurier schreibt die Stadt: „Bei der Wahl des Bürgermeisters wurde kein Bewerber vor dem Wahlgang ,aussortiert’. Alle Kandidaten, die sich beworben und ihre Bewerbung nicht bis zum Wahlgang zurückgezogen hatten, standen auf dem Stimmzettel und konnten vom Gemeinderat gewählt werden. Die Auswahlkommission hatte allein die Aufgabe, aus dem Kreis der Bewerber diejenigen Kandidaten zu benennen, die sich in den Fraktionen und später im Gemeinderat persönlich vorstellen konnten. Dies ist ein übliches und rechtlich zulässiges Verfahren.“So ist man auch bei den ersten Wahlen anderer Bürgermeister verfahren.
Der Stadt wird zudem vorgeworfen, nicht die „Bestenauswahl“verfolgt zu haben. Diese ist in Artikel 33, Absatz 2 Grundgesetz und Paragraf 9, Beamtenstatusgesetz (BeamStG), verankert. Diese Vorschriften seien, so die Stadt, bei der Wahl der Beigeordneten nur beschränkt anwendbar, weil es sich dabei nicht um die Besetzung einer Laufbahnbeamtenstelle, sondern um die Wahl einer Person für ein politisches Amt handele. „Das Wahlgremium darf zulässigerweise auch politisch geprägte Merkmale, wie kommunalpolitische Erfahrung oder politische Akzeptanz des Bewerbers, bei seiner Wahlentscheidung berücksichtigen“, sagt Blank. „Wir werden nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten und bis dahin keine weitergehenden Stellungnahmen mehr abgeben.“
Den Ex-Kandidaten hatte die Schwäbische Zeitung gefragt, warum er seine Bewerbung zurückgezogen habe und warum er nun die Besetzung der Stelle verhindern möchte.
Zu diesen Fragen erhielten wir keinerlei Antworten. Der Bewerber war bis 2013 acht Jahre Bürgermeister einer größeren Stadt in BadenWürttemberg, hatte sich dann aber für eine Familienphase entschieden und will seit 2016 beruflich wieder zurück als „Führungskraft und Manager“.