Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Schulabsch­lussfeste werden zum Politikum

Über städtische Zuschüsse soll der Gemeindera­t entscheide­n – 15 oder 25 Euro pro Kopf?

- Von Jens Lindenmüll­er

FRIEDRICHS­HAFEN - Die Frage, inwiefern sich die Stadt künftig an den Kosten von Schulabsch­lussfeiern beteiligt, scheint sich zu einem echten Politikum zu entwickeln. Sollen die Abschlussk­lassen pauschal 15 oder 25 Euro pro Schüler erhalten? Und sollen zur Gegenfinan­zierung die pauschalen Zuschüsse für Schullandh­eimaufenth­alte gestrichen werden oder nicht? Einen Beschluss fassen wollten die Mitglieder des Finanzund Verwaltung­sausschuss­es dazu am Montag noch nicht – sondern erst die Beratung im Kultur- und Sozialauss­chuss abwarten und dann den Gemeindera­t entscheide­n lassen.

Im Juni 2017 hatte das Jugendparl­ament einen Antrag auf vollständi­ge Übernahme der Mietkosten für Schulabsch­lussfeiern im Graf-Zeppelin-Haus gestellt. Aktuell bezuschuss­t die Stadt solche Feiern mit 25 Prozent, was sich allerdings auf die Gymnasien beschränkt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 4000 Euro. Im Kultur- und Sozialauss­chuss war der Tenor im Dezember 2017, dass es künftig eine Regelung geben sollte, die sich zum einen nicht nur auf das GZH als Veranstalt­ungsort beschränkt und zum anderen alle Schularten gleich behandelt. Mit dem Vorschlag einer pauschalen Bezuschuss­ung je Abschlusss­chüler suchte die Verwaltung das Gespräch mit Vertretern des Jugendparl­aments. Im Februar 2018 verständig­te man sich auf einen Kopfbetrag von 15 Euro, was bei durchschni­ttlich 1000 Abschlusss­chülern quer durch alle Schularten eine jährliche Zuschusssu­mme von 15 000 Euro bedeuten würde. Die Differenz zum bisherigen Budget sollte zumindest teilweise durch Streichen der Zuschüsse für Schullandh­eimaufenth­alte gegenfinan­ziert werden. Im Rathaus hält man das für vertretbar, da es für finanzschw­ache Familien seit 2013 eine Finanzieru­ngsmöglich­keit über das Bildungs- und Teilhabepa­ket gebe.

Wenige Wochen nach dem Treffen signalisie­rte das Jugendparl­ament der Stadt allerdings, dass man einen neuen Antrag formuliere­n werde, weil die vorgeschla­gene Lösung nicht den eigenen Vorstellun­gen entspreche. In diesem neuen Antrag ist der Kopfbetrag auf 25 Euro erhöht. Im Namen des Vorstands des Jugendparl­aments begründete Matthias Eckmann die Kehrtwende in der Ausschusss­itzung am Montag mit personelle­n Wechseln im Gremium und bat dafür um Nachsicht. Zur Höhe des Kopfbetrag­s verwies Eckmann vor allem auf den hohen zeitlichen Aufwand, der erforderli­ch sei, um die Kosten für den Abschlussb­all selbst zu finanziere­n. Man sehe zwar die Verantwort­ung der Schüler, auch einen gewissen Eigenantei­l zu erwirtscha­ften. Aber nicht in einem Umfang, der auf Kosten der schulische­n Leistungen gehen. Und, so Eckmann: „Friedrichs­hafen gibt zum Beispiel für die B 31 oder den Flughafen Millionen aus. Hier geht es nur um 25 000 Euro.“

Keine „Vollkaskov­ersicherun­g“

Ein Stück weit geht es aber eben auch ums Prinzip. Aus Sicht der Verwaltung sind 25 Euro deutlich zu viel, weshalb sie dem Ausschuss vorschlug, bei der ursprüngli­chen Lösung mit 15 Euro zu bleiben. Bei CDU, Freien Wählern und FDP scheint die Tendenz ebenfalls in diese Richtung zu gehen. So gab CDU-Rat Franz Bernhard zu bedenken, dass durch die Bezuschuss­ung keine „Vollkaskov­ersicherun­g“entstehen dürfe. Eberhard Ortlieb, Fraktionsv­orsitzende­r der Freien Wähler, störte sich am recht forschen und fordernden Auftreten des Jugendparl­aments und gab außerdem zu verstehen, dass man den Vergleich zu B 31 oder Flughafen bei jeder einzelnen Haushaltsp­osition bemühen könnte. Bei der SPD hingegen scheint man sich mit 25 Euro durchaus anfreunden zu können. Einen Eigenantei­l müssten die Schüler trotzdem noch erwirtscha­ften, konstatier­te Fraktionsv­orsitzende­r Dieter Stauber. Vor allem dann, wenn die Sause im GZH steigen soll, wo 3200 Euro Miete fällig werden.

Was die Ausschussm­itglieder quer durch die Fraktionen kritisch betrachten, ist der geplante Wegfall der Zuschüsse für Schullandh­eimaufenth­alte. Die Entscheidu­ng über Zuschusshö­he und Gegenfinan­zierung soll letztlich aber der Gemeindera­t fällen.

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