Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Neue rechtliche Auflagen für Shisha-Bars
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Gaststätten, in denen Wasserpfeifen angeboten werden, müssen ab sofort bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu verhindern. Das teilt das Landratsamt des Bodenseekreises in einem Schreiben mit.
Wasserpfeifen sind auch unter dem Begriff Shisha bekannt. Das Landratsamt hat am 30. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen öffentliche Räume, in denen Shishas angeboten werden, unter anderem mit einer ausreichend starken Lüftungsanlage sowie CO-Warnmeldern ausgestattet sein. Die Auflagen sind ab sofort für alle Betreiber von Shisha-Bars verbindlich gültig, schreibt das Landratsamt.
In Gaststätten, die die neuen Auflagen nicht erfüllen, ist das Rauchen von Shishas ab sofort untersagt. Dadurch sollen Rauchgasvergiftungen verhindert werden. Die neuen Auflagen sind in den Gemeinden Daisendorf, Frickingen, Hagnau, Heiligenberg, Meckenbeuren, Meersburg, Neukirch, Salem, Stetten und Uhldingen-Mühlhofen gültig. Die anderen Gemeinden im Bodenseekreis sollen bald folgen, die Allgemeinverfügung soll landeseinheitlich umgesetzt werden.
Alle Einzelheiten und Auflagen der Allgemeinverfügung können unter nachgelesen werden.
Betreibern von Shisha-Bars steht das Rechts- und Ordnungsamt des Bodenseekreises unter der Telefonnummer 07541 / 204 53 34 beratend zur Verfügung, teilt das Landratsamt mit.