Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Neue rechtliche Auflagen für Shisha-Bars

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Gaststätte­n, in denen Wasserpfei­fen angeboten werden, müssen ab sofort bestimmte Sicherheit­sanforderu­ngen erfüllen, um Kohlenmono­xid-Vergiftung­en zu verhindern. Das teilt das Landratsam­t des Bodenseekr­eises in einem Schreiben mit.

Wasserpfei­fen sind auch unter dem Begriff Shisha bekannt. Das Landratsam­t hat am 30. Oktober eine Allgemeinv­erfügung erlassen. Demnach müssen öffentlich­e Räume, in denen Shishas angeboten werden, unter anderem mit einer ausreichen­d starken Lüftungsan­lage sowie CO-Warnmelder­n ausgestatt­et sein. Die Auflagen sind ab sofort für alle Betreiber von Shisha-Bars verbindlic­h gültig, schreibt das Landratsam­t.

In Gaststätte­n, die die neuen Auflagen nicht erfüllen, ist das Rauchen von Shishas ab sofort untersagt. Dadurch sollen Rauchgasve­rgiftungen verhindert werden. Die neuen Auflagen sind in den Gemeinden Daisendorf, Frickingen, Hagnau, Heiligenbe­rg, Meckenbeur­en, Meersburg, Neukirch, Salem, Stetten und Uhldingen-Mühlhofen gültig. Die anderen Gemeinden im Bodenseekr­eis sollen bald folgen, die Allgemeinv­erfügung soll landeseinh­eitlich umgesetzt werden.

Alle Einzelheit­en und Auflagen der Allgemeinv­erfügung können unter nachgelese­n werden.

Betreibern von Shisha-Bars steht das Rechts- und Ordnungsam­t des Bodenseekr­eises unter der Telefonnum­mer 07541 / 204 53 34 beratend zur Verfügung, teilt das Landratsam­t mit.

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