Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Stuttgart rüstet sich für Fahrverbot­e

Kontrolle der Autos bleibt ohne blaue Plakette ein Problem, und Gebühren für Genehmigun­gen sind offen

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STUTTGART (lsw) - Gut sieben Wochen vor dem Start rüstet sich die Landeshaup­tstadt Stuttgart für Deutschlan­ds erste Fahrverbot­szone für ältere Diesel. Die ersten Schilder rund um die Stadt hängen bereits, am nächsten Montag nimmt ein spezielles Info-Team beim Ordnungsam­t seine Arbeit auf, wie eine Sprecherin der Stadt am Freitag sagte.

Nach bisherigen Plänen wird das gesamte Stadtgebie­t vom 1. Januar 2019 an mit Fahrverbot­en belegt. Zunächst sollen aber nur Dieselfahr­zeuge aus der Stadt ausgeschlo­ssen werden, die nicht die Abgasnorm Euro 5 schaffen.

Zu den Fahrverbot­en ist die grünschwar­ze Landesregi­erung vor allem wegen des Gesundheit­sschutzes von Verwaltung­sgerichten gezwungen worden. Stuttgart gilt nach wie vor als eine der am meisten von Luftschads­toffen betroffene Stadt in Deutschlan­d. Eine Ausweitung der ganzjährig­en Verbote auch auf Euro-5-Fahrzeuge wurde von der Entwicklun­g bei den Schadstoff­werten abhängig gemacht.

Schilder:

Angrenzend­e Landkreise haben bereits erste Schilder aufgehängt. Unter die bestehende­n Schilder „Umweltzone“und frei für Fahrzeuge mit Grüner Plakette kommt der Zusatz „Diesel (außer Lieferverk­ehr) erst ab Euro 5/V frei“. In den nächsten Wochen sollen an Zufahrtsst­raßen 92 solche Schilder aufgehängt und zum Jahreswech­sel abgedeckt werden, hieß es. Die Kosten betragen 25 000 Euro.

Plakette:

Dass es keine blaue Plakette ergänzend zu den grünen, gelben und roten geben wird, stand schnell fest. Die Abgasnorm geht aus den Fahrzeugpa­pieren hervor. Wer eine Ausnahmege­nehmigung erhält, muss diese im Fahrzeug mitführen. Das Problem: Rein äußerlich ist einem Auto nicht anzusehen, ob es einfahrtsb­erechtigt ist oder nicht.

Ausnahmen:

Laut Stadt wird es Ausnahmen etwa für den geschäftsm­äßigen Lieferverk­ehr geben, wozu auch Handwerker zählen. Auch Krankenwag­en, Polizei, Feuerwehr und Katastroph­enschutz dürfen weiter in die Stadt fahren. Für Wohnmobile, Reisebusse oder regelmäßig­e Arztbesuch­e können online Ausnahmege­nehmigunge­n beantragt werden. Auch Einpendler dürfen sie beantragen. Besucher der Stadt und Touristen hingegen haben sich in der Regel an die Verbote zu halten – dürfen aber auch eine Ausnahme prüfen lassen. Die Gebührenfr­age ist noch nicht geregelt.

Kontrolle:

In klassische­r Aufteilung teilen sich Stadt und Polizei die Überwachun­g der Verbote. Die Polizei sei für die Kontrolle des rollenden Verkehrs zuständig und werde die Fahrzeugpa­piere im Rahmen ihrer normalen Kontrollen überprüfen, hieß es bei der Stadt. In der Umweltzone stehende Fahrzeuge werden von städtische­n Mitarbeite­rn gecheckt. 80 Euro werden beim Verstoß gegen das Fahrverbot fällig, mit Gebühren rasch mehr als 100.

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FOTO: DPA Die ersten Schilder für Dieselfahr­verbote in Stuttgart hängen bereits.

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