Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Stuttgart rüstet sich für Fahrverbote
Kontrolle der Autos bleibt ohne blaue Plakette ein Problem, und Gebühren für Genehmigungen sind offen
STUTTGART (lsw) - Gut sieben Wochen vor dem Start rüstet sich die Landeshauptstadt Stuttgart für Deutschlands erste Fahrverbotszone für ältere Diesel. Die ersten Schilder rund um die Stadt hängen bereits, am nächsten Montag nimmt ein spezielles Info-Team beim Ordnungsamt seine Arbeit auf, wie eine Sprecherin der Stadt am Freitag sagte.
Nach bisherigen Plänen wird das gesamte Stadtgebiet vom 1. Januar 2019 an mit Fahrverboten belegt. Zunächst sollen aber nur Dieselfahrzeuge aus der Stadt ausgeschlossen werden, die nicht die Abgasnorm Euro 5 schaffen.
Zu den Fahrverboten ist die grünschwarze Landesregierung vor allem wegen des Gesundheitsschutzes von Verwaltungsgerichten gezwungen worden. Stuttgart gilt nach wie vor als eine der am meisten von Luftschadstoffen betroffene Stadt in Deutschland. Eine Ausweitung der ganzjährigen Verbote auch auf Euro-5-Fahrzeuge wurde von der Entwicklung bei den Schadstoffwerten abhängig gemacht.
Schilder:
Angrenzende Landkreise haben bereits erste Schilder aufgehängt. Unter die bestehenden Schilder „Umweltzone“und frei für Fahrzeuge mit Grüner Plakette kommt der Zusatz „Diesel (außer Lieferverkehr) erst ab Euro 5/V frei“. In den nächsten Wochen sollen an Zufahrtsstraßen 92 solche Schilder aufgehängt und zum Jahreswechsel abgedeckt werden, hieß es. Die Kosten betragen 25 000 Euro.
Plakette:
Dass es keine blaue Plakette ergänzend zu den grünen, gelben und roten geben wird, stand schnell fest. Die Abgasnorm geht aus den Fahrzeugpapieren hervor. Wer eine Ausnahmegenehmigung erhält, muss diese im Fahrzeug mitführen. Das Problem: Rein äußerlich ist einem Auto nicht anzusehen, ob es einfahrtsberechtigt ist oder nicht.
Ausnahmen:
Laut Stadt wird es Ausnahmen etwa für den geschäftsmäßigen Lieferverkehr geben, wozu auch Handwerker zählen. Auch Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz dürfen weiter in die Stadt fahren. Für Wohnmobile, Reisebusse oder regelmäßige Arztbesuche können online Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Auch Einpendler dürfen sie beantragen. Besucher der Stadt und Touristen hingegen haben sich in der Regel an die Verbote zu halten – dürfen aber auch eine Ausnahme prüfen lassen. Die Gebührenfrage ist noch nicht geregelt.
Kontrolle:
In klassischer Aufteilung teilen sich Stadt und Polizei die Überwachung der Verbote. Die Polizei sei für die Kontrolle des rollenden Verkehrs zuständig und werde die Fahrzeugpapiere im Rahmen ihrer normalen Kontrollen überprüfen, hieß es bei der Stadt. In der Umweltzone stehende Fahrzeuge werden von städtischen Mitarbeitern gecheckt. 80 Euro werden beim Verstoß gegen das Fahrverbot fällig, mit Gebühren rasch mehr als 100.