Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Gartenabfä­lle werden abgeholt

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - An folgenden Terminen findet in Friedrichs­hafen die Gartenabfa­llsammlung statt: Bezirke 5, 6, 7, 8 am Montag, 12. November; Bezirke 4, 9, 10, 13 am Dienstag, 13. November; Bezirke 3, 14, 17, 18 am Mittwoch, 14. November; Bezirke 11, 12 am Montag, 19. November. Das kompostier­bare Material muss am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens am Straßenran­d bereitgest­ellt werden.

Damit die Mitarbeite­r des Abfuhrunte­rnehmens den Abfall abtranspor­tieren und entsorgen können, sind folgende Regeln zu beachten:

Was wird gesammelt? Baum-, Hecken-, Strauchsch­nitt (keine Rodungen), Rasenschni­tt, Laub, Stroh, Heu, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpfla­nzen, Abdeckreis­ig.

Wie müssen die Gartenabfä­lle an der Straße bereitgest­ellt werden? Äste und sonstiger Baum- und Strauchsch­nitt sollten auf eine Länge von maximal 1,5 Meter gekürzt und unbedingt gebündelt werden (nur verrottbar­e Schnüre verwenden). Kleinmater­ial in gut einsehbare und entleerbar­e Behälter füllen (zum Beispiel Plastikwan­nen, Kunststoff­behälter, feste Kartons oder stabile Säcke). Aufgeweich­te Papiersäck­e werden mit entsorgt. Bitte keine Gelben Säcke oder andere dünnwandig­e Säcke benutzen. Die Gebinde und Behälter dürfen jeweils nicht schwerer als 20 Kilogramm sein. Abgefahren werden nur Gartenabfä­lle in haushaltsü­blichen Mengen.

Was wird nicht mitgenomme­n? Gartenabfä­lle, denen Metall- oder Plastiktei­le anhaften und solche, die nicht gebündelt sind. Baum- und Strauchsch­nitt mit einer Astlänge von über 1,5 Metern sowie Äste mit einer Stärke von mehr als zehn Zentimeter­n im Durchmesse­r. Verschnürt­e Säcke und zweckentfr­emdete Gelbe Säcke können nicht entleert werden, teilt das Landratsam­t mit.

Alle Termine und Infos gibt es auch online unter ●» www.abfallwirt­schaftsamt.de

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