Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Keine weiteren Straßen mit Tempo 30
Gemeinderat lehnt Anträge von Bürgern zur Geschwindigkeitsreduzierung ab – Vorfahrtsstraßen festgelegt
MARKDORF (bw) - Es wird vorläufig keine weiteren Straßen mit Tempo 30 in Markdorf geben, das hat der Gemeinderat am Dienstag beschlossen. Damit wurden entsprechende Anträge von Bürgern zur Tempo-Reduzierung auf der Bussenstraße und der Eugenienstraße abgelehnt, einzig für das Siedlungsgebiet Möggenweiler soll nach Abschluss der Kanalund Straßenbauarbeiten die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bei der Verkehrsbehörde beantragt werden. Zudem wurden die innerörtlichen Vorfahrtsstraßen, bei denen die Stadt Baulastträger ist, festgelegt.
Als Vorfahrtsstraßen wurden festgelegt: Kreuzgasse, Fitzenweilerstraße, Bussenstraße, Gutenbergstraße, Bahnhofstraße, Bernhardstraße, Ensisheimer Straße und Muldenbachstraße. Damit soll ein leistungsfähiges Straßennetz sichergestellt werden, das den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entspricht.
In einem Großteil der Markdorfer Wohngebiete gilt bereits jetzt Tempo 30, hinzu kommt die B 33 und die L205 Richtung Bermatingen, bei denen Tempo 30 aus Lärmschutzgründen vorgeschrieben wurde. Für die Ausweisung als Tempo-30-Zonen gebe es einige rechtliche Vorgaben, erläuterte Jürgen Hess, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung. Dies sind überwiegende Wohnbebauung, wenig Durchgangsverkehr, vorrangig gilt der Schutz der Anwohner, der Fußgänger und Radfahrer. In diesen Zonen gelte grundsätzlich „rechts vor links“.
Tempo 30 auf der Bussenstraße sei von der Verkehrsbehörde abgelehnt worden, da die Straße übersichtlich ist und es ausreichend Verkehrslücken gebe, so dass die Fußgänger die Straße gefahrlos queren können. Zudem haben Messungen ergeben, dass das Geschwindigkeitsniveau unauffällig sei, also Tempo 50 beachtet werde.
Bei der Eugenienstraße habe eine Messung ergeben, dass rund 85 Prozent aller Autofahrer Tempo 35 nicht überschreiten, die Straße ist nur etwa 100 Meter lang. Mit einer Ausweisung von Tempo 30 würde keine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht, zudem fehle der ZonenCharakter, dass es nur eine Straße ist.
Im Weiler Möggenweiler stehen im nächsten Jahr umfangreiche Kanal- und Straßenbauarbeiten an, deshalb mache es wenig Sinn jetzt eine Regelung für die Tempo-30-Zone zu beschildern, erklärte Hess. Ein entsprechender Antrag soll erst nach Abschluss der Arbeiten gestellt werden, zudem kann das Planungsbüro dies bei den weiteren Straßenplanungen berücksichtigen.
Ein Vorschlag der Verwaltung, dass sie künftig für Wohnstraßen außerhalb des Netzes von Vorfahrtstraßen Tempo-30-Zonen bei der Verkehrsbehörde beantragen darf, wurde aufgrund von Stimmengleichheit vom Gemeinderat abgelehnt.