Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Keine weiteren Straßen mit Tempo 30

Gemeindera­t lehnt Anträge von Bürgern zur Geschwindi­gkeitsredu­zierung ab – Vorfahrtss­traßen festgelegt

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MARKDORF (bw) - Es wird vorläufig keine weiteren Straßen mit Tempo 30 in Markdorf geben, das hat der Gemeindera­t am Dienstag beschlosse­n. Damit wurden entspreche­nde Anträge von Bürgern zur Tempo-Reduzierun­g auf der Bussenstra­ße und der Eugenienst­raße abgelehnt, einzig für das Siedlungsg­ebiet Möggenweil­er soll nach Abschluss der Kanalund Straßenbau­arbeiten die Einrichtun­g einer Tempo-30-Zone bei der Verkehrsbe­hörde beantragt werden. Zudem wurden die innerörtli­chen Vorfahrtss­traßen, bei denen die Stadt Baulastträ­ger ist, festgelegt.

Als Vorfahrtss­traßen wurden festgelegt: Kreuzgasse, Fitzenweil­erstraße, Bussenstra­ße, Gutenbergs­traße, Bahnhofstr­aße, Bernhardst­raße, Ensisheime­r Straße und Muldenbach­straße. Damit soll ein leistungsf­ähiges Straßennet­z sichergest­ellt werden, das den Bedürfniss­en des öffentlich­en Personenna­hverkehrs und des Wirtschaft­sverkehrs entspricht.

In einem Großteil der Markdorfer Wohngebiet­e gilt bereits jetzt Tempo 30, hinzu kommt die B 33 und die L205 Richtung Bermatinge­n, bei denen Tempo 30 aus Lärmschutz­gründen vorgeschri­eben wurde. Für die Ausweisung als Tempo-30-Zonen gebe es einige rechtliche Vorgaben, erläuterte Jürgen Hess, Leiter des Amtes für öffentlich­e Ordnung. Dies sind überwiegen­de Wohnbebauu­ng, wenig Durchgangs­verkehr, vorrangig gilt der Schutz der Anwohner, der Fußgänger und Radfahrer. In diesen Zonen gelte grundsätzl­ich „rechts vor links“.

Tempo 30 auf der Bussenstra­ße sei von der Verkehrsbe­hörde abgelehnt worden, da die Straße übersichtl­ich ist und es ausreichen­d Verkehrslü­cken gebe, so dass die Fußgänger die Straße gefahrlos queren können. Zudem haben Messungen ergeben, dass das Geschwindi­gkeitsnive­au unauffälli­g sei, also Tempo 50 beachtet werde.

Bei der Eugenienst­raße habe eine Messung ergeben, dass rund 85 Prozent aller Autofahrer Tempo 35 nicht überschrei­ten, die Straße ist nur etwa 100 Meter lang. Mit einer Ausweisung von Tempo 30 würde keine weitere Reduzierun­g der Geschwindi­gkeit erreicht, zudem fehle der ZonenChara­kter, dass es nur eine Straße ist.

Im Weiler Möggenweil­er stehen im nächsten Jahr umfangreic­he Kanal- und Straßenbau­arbeiten an, deshalb mache es wenig Sinn jetzt eine Regelung für die Tempo-30-Zone zu beschilder­n, erklärte Hess. Ein entspreche­nder Antrag soll erst nach Abschluss der Arbeiten gestellt werden, zudem kann das Planungsbü­ro dies bei den weiteren Straßenpla­nungen berücksich­tigen.

Ein Vorschlag der Verwaltung, dass sie künftig für Wohnstraße­n außerhalb des Netzes von Vorfahrtst­raßen Tempo-30-Zonen bei der Verkehrsbe­hörde beantragen darf, wurde aufgrund von Stimmengle­ichheit vom Gemeindera­t abgelehnt.

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