Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Widerrufsklausel muss im Bauvertrag enthalten sein
BERLIN (dpa) - Für Bauverträge gilt ein Widerrufsrecht. Seit Anfang 2018 muss in den Unterlagen eine entsprechende Klausel enthalten sein. Bauherren sollten sich also nicht auf alte Vertragsentwürfe einlassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Sie entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben. Einen veralteten Vertrag erkennen Bauherren zum Beispiel daran, dass sie vorab nicht über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Das muss vorher in Textform passieren.