Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Widerrufsk­lausel muss im Bauvertrag enthalten sein

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BERLIN (dpa) - Für Bauverträg­e gilt ein Widerrufsr­echt. Seit Anfang 2018 muss in den Unterlagen eine entspreche­nde Klausel enthalten sein. Bauherren sollten sich also nicht auf alte Vertragsen­twürfe einlassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Sie entspreche­n nicht den rechtliche­n Vorgaben. Einen veralteten Vertrag erkennen Bauherren zum Beispiel daran, dass sie vorab nicht über ihr Widerrufsr­echt informiert werden. Das muss vorher in Textform passieren.

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