Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Kommunalwahl: Frist endet am 28. März
Wahlvorschläge für Gemeinderat und Ortschaftsräte können eingereicht werden
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Ab sofort können Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der Stadt Friedrichshafen und der Ortschaftsräte in Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses endet am Donnerstag, 28. März, um 18 Uhr.
Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden, wobei für die Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte jeweils gesonderte Wahlvorschläge einzureichen sind. Jede Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Vorschlag einreichen, eine Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
Wahlvorschläge für den Gemeinderat dürfen höchstens 40 Bewerber enthalten. Die Wahlvorschläge für die Ortschaftsräte Ettenkirch und Raderach dürfen höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind, damit liegt die maximale Bewerberzahl für Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat Ettenkirch bei 22 und für Raderach bei 14 Bewerbern.
Da Ailingen und Kluftern mehr als 3000 Einwohner haben, dürfen die Wahlvorschläge für diese Ortschaftsräte nur so viele Bewerber aufführen, wie Ortschaftsräte zu wählen sind. Für den Ortschaftsrat Ailingen liegt die Höchstzahl daher bei zwölf, für den Ortschaftsrat Kluftern bei elf Bewerbern. Bewerber für dieselbe Wahl dürfen nur auf einem Wahlvorschlag stehen.
Alle Einzelheiten zu den Wahlvorschlägen, zum Aufstellungsverfahren der Bewerber und zur Wählbarkeit sind online zu finden unter www.bekanntmachungen. friedrichshafen.de