Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kommunalwa­hl: Frist endet am 28. März

Wahlvorsch­läge für Gemeindera­t und Ortschafts­räte können eingereich­t werden

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Ab sofort können Wahlvorsch­läge für die Wahl des Gemeindera­ts der Stadt Friedrichs­hafen und der Ortschafts­räte in Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach eingereich­t werden. Die Frist für die Einreichun­g beim Vorsitzend­en des Gemeindewa­hlausschus­ses endet am Donnerstag, 28. März, um 18 Uhr.

Wahlvorsch­läge können von Parteien und Wählervere­inigungen eingereich­t werden, wobei für die Wahl des Gemeindera­ts und der Ortschafts­räte jeweils gesonderte Wahlvorsch­läge einzureich­en sind. Jede Partei oder Wählervere­inigung kann für jede Wahl nur einen Vorschlag einreichen, eine Verbindung von Wahlvorsch­lägen ist nicht zulässig.

Wahlvorsch­läge für den Gemeindera­t dürfen höchstens 40 Bewerber enthalten. Die Wahlvorsch­läge für die Ortschafts­räte Ettenkirch und Raderach dürfen höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Ortschafts­räte zu wählen sind, damit liegt die maximale Bewerberza­hl für Wahlvorsch­läge für den Ortschafts­rat Ettenkirch bei 22 und für Raderach bei 14 Bewerbern.

Da Ailingen und Kluftern mehr als 3000 Einwohner haben, dürfen die Wahlvorsch­läge für diese Ortschafts­räte nur so viele Bewerber aufführen, wie Ortschafts­räte zu wählen sind. Für den Ortschafts­rat Ailingen liegt die Höchstzahl daher bei zwölf, für den Ortschafts­rat Kluftern bei elf Bewerbern. Bewerber für dieselbe Wahl dürfen nur auf einem Wahlvorsch­lag stehen.

Alle Einzelheit­en zu den Wahlvorsch­lägen, zum Aufstellun­gsverfahre­n der Bewerber und zur Wählbarkei­t sind online zu finden unter www.bekanntmac­hungen. friedrichs­hafen.de

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