Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Putin hält sich alles offen

Russlands Präsident meidet Aussage zur Machtüberg­abe

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MOSKAU (dpa) - Es geht um den Mord im Berliner Tiergarten, um Krieg und vor allem um die vielen Probleme in Russland. Fast viereinhal­b Stunden stand Kremlchef Wladimir Putin der Weltpresse am Donnerstag bei seiner alljährlic­hen Medien-Show Rede und Antwort. Oftmals blieb Russlands Präsident vage, auch beim Thema Machtüberg­abe. Auf die mehrfach gestellte Frage, wie es nach 2024 weitergeht, hielt sich der 67-Jährige bedeckt. Dann läuft die Amtszeit Putins aus, der vor 20 Jahren erstmals das Zepter der Macht übernommen hatte.

Putin gab Rätsel auf, indem er sagte, dass bei der Formulieru­ng im Grundgeset­z zu den zwei Amtszeiten der Zusatz „hintereina­nder“gestrichen werden könne. Auch auf Nachfragen wurde nicht klar, was er damit gemeint haben könnte. Vielfach wurde darüber spekuliert, ob Putin nach 2024 erneut Premiermin­ister werden könnte.

WASHINGTON (AFP) - Donald Trump ist erst der dritte US-Präsident der Geschichte, gegen den ein Amtsentheb­ungsverfah­ren eingeleite­t wurde. Andrew Johnson und Bill Clinton mussten sich einem Prozess im Senat stellen, blieben aber im Amt. In einem weiteren Fall entzog sich Richard Nixon durch seinen Rücktritt einem Impeachmen­t. Die Fälle im Überblick:

Andrew Johnson:

Gegen den Demokraten wurde 1868 ein Amtsentheb­ungsverfah­ren eingeleite­t. Johnson wurde vorgeworfe­n, sich über die Mitsprache­rechte des Kongresses bei der Besetzung von Regierungs­posten hinweggese­tzt zu haben. Für seine Amtsentheb­ung fehlte nur eine einzige Stimme im Senat.

Richard Nixon:

1974 trat Nixon im Zuge der Watergate-Affäre zurück und entging damit einem Impeachmen­t. Der Justizauss­chuss des Repräsenta­ntenhauses hatte wegen des Lauschangr­iffs auf die Demokraten eine Anschuldig­ung des Präsidente­n beschlosse­n. Nixons Rücktritt kam aber noch vor der Abstimmung im Plenum des Repräsenta­ntenhauses. Eine Absetzung durch den Senat hatte damals als nahezu sicher gegolten.

Bill Clinton:

Das Amtsentheb­ungsverfah­ren gegen Clinton wurde 1998 eingeleite­t, weil er seine Affäre mit der Praktikant­in Monica Lewinsky zu verschleie­rn versucht hatte. Die Anschuldig­ungen

lauteten auf Meineid und Behinderun­g der Justiz. Die Zweidritte­lmehrheit im Senat für eine Amtsentheb­ung wurde schließlic­h im Februar 1999 deutlich verfehlt.

Donald Trump:

Gegen den Republikan­er wurde nun ein Amtsentheb­ungsverfah­ren wegen der Ukraine-Affäre eingeleite­t. Trump hatte Kiew zu Ermittlung­en gegen den früheren US-Vizepräsid­enten Joe Biden gedrängt, der ihn bei der Präsidents­chaftswahl 2020 herausford­ern könnte. Die Anklagepun­kte lauten auf Amtsmissbr­auch und Behinderun­g des Kongresses. Es gilt als sicher, dass Trump bei dem für Januar erwarteten Prozess im von seiner Partei kontrollie­rten Senat freigespro­chen wird.

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FOTO: MATHEW BRADY/AFP Andrew Johnson
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FOTO: MANDEL NGAN/AFP Richard Nixon
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FOTO: MATHEW BRADY/AFP Bill Clinton

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