Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Europäisch­er Gerichtsho­f: Betriebsre­nten vor unverhältn­ismäßigen Kürzungen sicher

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LUXEMBURG (dpa) - Betriebsre­nten sind in der Europäisch­en Union vor unverhältn­ismäßigen Kürzungen geschützt, wenn eine Pensionska­sse oder ein früherer Arbeitgebe­r wirtschaft­lich ins Trudeln gerät. Dies hat der Europäisch­e Gerichtsho­f am Donnerstag festgehalt­en. Die EURichter verwiesen die Prüfung des konkreten Falls aus Deutschlan­d aber an das Bundesarbe­itsgericht zurück.

Ein Ruheständl­er kämpft darum, die vollen Leistungen aus seiner Betriebsre­nte zu bekommen. Er musste Kürzungen hinnehmen, da zunächst die zuständige Pensionska­sse in Schwierigk­eiten geriet und später sein früherer Arbeitgebe­r insolvent wurde. Aus seiner Sicht muss der Pensions-Sicherungs­Verein einspringe­n und Kürzungen ausgleiche­n. Dieser Verein ist in Deutschlan­d gesetzlich damit betraut, Betriebsre­nten im Falle von Unternehme­nspleiten zu sichern.

Das Bundesarbe­itsgericht hat Zweifel, dass der Verein in diesem Fall zahlen muss, bat aber den EuGH um Auslegung des EURechts. Die EU-Richter halten nun fest, dass die einschlägi­ge Richtlinie die EU-Staaten verpflicht­et, „einen gewissen Schutz zu gewährleis­ten“, wenn Kürzungen bei Betriebsre­nten offensicht­lich unverhältn­ismäßig sind. Dabei gebe es einen weiten Ermessenss­pielraum.

Die EU-Richter geben aber Hinweise, was „offensicht­lich unverhältn­ismäßig“bedeutet: So müsse ein ehemaliger Arbeitnehm­er bei Zahlungsun­fähigkeit des früheren Arbeitgebe­rs mindestens die Hälfte der Altersrent­e gemäß den erworbenen Ansprüchen bekommen; darüber hinaus greife die Mindestsic­herung, wenn der Betroffene wegen der Kürzungen unter die Armutsschw­elle rutscht.

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