Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Strom intelligen­ter zählen

Der Pflichtein­bau von intelligen­ten Stromzähle­rn rückt nach Zulassung eines dritten Gerätes näher

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BERLIN (dpa) - Die Waschmasch­ine springt an, wenn die Energie günstig ist. Die Photovolta­ikanlage speist Strom vom eigenen Dach bei guten Preisen ins Netz. Smart Meter sollen das in Zukunft möglich machen. Die Einführung dieser Stromzähle­r mit Internetan­schluss ist einen wichtigen Schritt vorangekom­men. Ein drittes Gerät der sogenannte­n SmartMeter-Gateways hat die Prüfungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI) bestanden. Der Hersteller erhielt am Donnerstag das Prüfzertif­ikat, wie das BSI mitteilte.

Die Zertifizie­rung von drei dieser Kommunikat­ionsmodule ist eine Voraussetz­ung für den Pflichtein­bau der intelligen­ten Zähler, die für die Digitalisi­erung der Stromnetze wichtig sind. Das BSI sprach von einem „Meilenstei­n für die Energiewen­de“. Die neuen Geräte sollen unter anderem die Nutzung variabler Stromtarif­e mit niedrigen Preisen in der Nacht und höheren Kosten bei Verbrauchs­spitzen erleichter­n.

Ein Pflichtein­bau von Smart Metern ist nur für Betriebe und Haushalte mit einem Stromverbr­auch von mehr als 6000 Kilowattst­unden im Jahr vorgesehen. Aber auch bei Haushalten mit geringerem Verbrauch, kann der Messstelle­nbetreiber ein Smart Meter einbauen.

Bei den Betriebsko­sten gibt es gesetzlich­e Preisoberg­renzen. Ein VierPerson­en-Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattst­unden pro Jahr kann laut Bundeswirt­schaftsmin­isterium mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Bei einem Verbrauch von 6000 bis 10 000 Kilowattst­unden fallen bis zu 100 Euro

an. Die Preise für Zusatzleis­tungen sind dagegen nicht gedeckelt.

Bevor der Pflichtein­bau endgültig starten kann, muss das BSI noch eine sogenannte Markterklä­rung veröffentl­ichen. Das soll Anfang kommenden Jahres erfolgen.

Wer trägt die Kosten? Verbrauche­rschützer forderten, der Einbau der Smart Meter dürfe nicht zu Lasten der Kunden gehen. „Jetzt müssen die Netz- und Messstelle­nbetreiber variable Tarife anbieten und eingespart­e Kosten vollständi­g weitergebe­n“, forderte Thomas Engelke von der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Die Verbrauche­r dürften „nicht zusätzlich belastet werden“. Die Geräte der ersten Generation seien auch nicht in der Lage, Ladestatio­nen für Elektrofah­rzeuge je nach Netzauslas­tung selbststän­dig zu steuern oder vernetzbar­e Haushaltsg­eräte eines Smart Homes an- und abzuschalt­en.

Die Smart Meter sollen helfen, Stromnachf­rage und Stromerzeu­gung besser in Einklang zu bringen. Dazu verbinden sie Stromerzeu­ger, Netzbetrei­ber und Verbrauche­r miteinande­r.

Die Energiebra­nche wartet seit längerem auf den Startschus­s für die Smart Meter, der eigentlich schon 2017 fallen sollte. „Ab sofort können Stadtwerke von der Planungs- in die Umsetzungs­phase gehen“, sagte der stellvertr­etende Hauptgesch­äftsführer des Verbandes kommunaler Unternehme­n (VKU), Michael Wübbels. Die neuen Geräte müssten jetzt beweisen, dass sie die angekündig­ten Mehrwerte bieten und praxistaug­lich seien.

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