Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Von der Masernimpf­ung bis zum Motorradfü­hrerschein

Der Bundesrat billigt einige Gesetze und verschärft das Waffenrech­t

- Von Sabine Lennartz

BERLIN - Der Bundesrat hat am Freitag bei seiner letzten Sitzung für dieses Jahr über das Klimapaket hinaus einigen Gesetzen zugestimmt:

Masernimpf­pflicht: Der Bundesrat stimmte der Einführung der Masernpfli­chtimpfung zu. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, wenn sie es in der Kita oder Schule anmelden. Auch die Beschäftig­ten solcher Einrichtun­gen müssen gegen Masern geimpft sein. Bei Verstößen gegen die Impfpflich­t sind bis zu 2500 Euro Bußgeld zu zahlen. Baden-Württember­gs Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne) kündigte an, auch im impfmüden Südwesten eine Impfrate von 95 Prozent erreichen zu wollen. „Der kollektive Gesundheit­sschutz steht über dem Individual­recht,“sagte Lucha. Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) warnte im Bundesrat: „Die Masern kehren wieder.“Masernschu­tz sei Kinderschu­tz. Die Pflichtimp­fung sei eine „historisch­e Entscheidu­ng“für Westdeutsc­hland, wo zuletzt 1874 die Pockenimpf­ung Pflicht wurde.

Rückkehr zu Meisterpfl­icht: Der Bundesrat billigte die Rückkehr zur Meisterpfl­icht für zwölf Berufe. Im Einzelnen handelt es sich um Fliesen-, Parkett- und Mosaiklege­r, Betonstein­und Terrazzohe­rsteller, Estrichleg­er, Behälter- und Apparateba­uer, Parkettleg­er, Rollladen- und Sonnenschu­tztechnike­r, Drechsler und Holzspielz­eugmacher, Böttcher, Glasveredl­er, Schilder- und Lichtrekla­meherstell­er, Raumaussta­tter sowie Orgel- und Harmoniumb­auer.

Verschärfu­ngen im Waffenrech­t: Der Bundesrat stimmte Verschärfu­ngen im Waffenrech­t zu. Danach muss künftig auch der Verfassung­sschutz eingeschal­tet werden, bevor eine waffenrech­tliche Erlaubnis erteilt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Waffen in die Hände von Extremiste­n fallen. Vorgesehen ist auch ein Ausbau des Waffenregi­sters, um die Rückverfol­gbarkeit sämtlicher Schusswaff­en zu erleichter­n. Dazu werden auch neue Meldepflic­hten für Waffenhers­teller und -händler eingeführt. Zudem wird die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaff­en begrenzt, um deren Nutzung für Terroransc­hläge zu erschweren. Außerdem können die Behörden künftig leichter Waffenverb­otszonen einrichten, etwa an Bahnhöfen oder in Einkaufsze­ntren. Auch Messer mit Klingen von mehr als vier Zentimeter­n dürfen dann dort nicht mehr getragen werden.

Deutschpfl­icht: Für ausländisc­he Geistliche wie Imame oder auch Priester gilt in Deutschlan­d künftig eine Deutschpfl­icht. Der Bundesrat stimmte einer entspreche­nden Verordnung

zu. Danach sollen Beschäftig­te von Religionsg­emeinschaf­ten, die geistliche Aufgaben wahrnehmen, künftig über hinreichen­de deutsche Sprachkenn­tnisse (Niveau A2) verfügen.

Auto-Führersche­in für kleine Motorräder:

Mit dem Auto-Führersche­in darf man künftig auch kleine Motorräder fahren – allerdings erst nach ausführlic­her Schulung. Eine eigene Führersche­inprüfung ist nach der neuen, am Freitag vom Bundesrat durchgewun­kenen Verordnung für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzenti­meter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führersche­in der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterricht­seinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigu­ng, in Deutschlan­d Leichtkraf­träder der Klasse A1 zu fahren.

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