Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Von der Masernimpfung bis zum Motorradführerschein
Der Bundesrat billigt einige Gesetze und verschärft das Waffenrecht
BERLIN - Der Bundesrat hat am Freitag bei seiner letzten Sitzung für dieses Jahr über das Klimapaket hinaus einigen Gesetzen zugestimmt:
Masernimpfpflicht: Der Bundesrat stimmte der Einführung der Masernpflichtimpfung zu. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, wenn sie es in der Kita oder Schule anmelden. Auch die Beschäftigten solcher Einrichtungen müssen gegen Masern geimpft sein. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht sind bis zu 2500 Euro Bußgeld zu zahlen. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) kündigte an, auch im impfmüden Südwesten eine Impfrate von 95 Prozent erreichen zu wollen. „Der kollektive Gesundheitsschutz steht über dem Individualrecht,“sagte Lucha. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warnte im Bundesrat: „Die Masern kehren wieder.“Masernschutz sei Kinderschutz. Die Pflichtimpfung sei eine „historische Entscheidung“für Westdeutschland, wo zuletzt 1874 die Pockenimpfung Pflicht wurde.
Rückkehr zu Meisterpflicht: Der Bundesrat billigte die Rückkehr zur Meisterpflicht für zwölf Berufe. Im Einzelnen handelt es sich um Fliesen-, Parkett- und Mosaikleger, Betonsteinund Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.
Verschärfungen im Waffenrecht: Der Bundesrat stimmte Verschärfungen im Waffenrecht zu. Danach muss künftig auch der Verfassungsschutz eingeschaltet werden, bevor eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Waffen in die Hände von Extremisten fallen. Vorgesehen ist auch ein Ausbau des Waffenregisters, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Dazu werden auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und -händler eingeführt. Zudem wird die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren. Außerdem können die Behörden künftig leichter Waffenverbotszonen einrichten, etwa an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren. Auch Messer mit Klingen von mehr als vier Zentimetern dürfen dann dort nicht mehr getragen werden.
Deutschpflicht: Für ausländische Geistliche wie Imame oder auch Priester gilt in Deutschland künftig eine Deutschpflicht. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung
zu. Danach sollen Beschäftigte von Religionsgemeinschaften, die geistliche Aufgaben wahrnehmen, künftig über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A2) verfügen.
Auto-Führerschein für kleine Motorräder:
Mit dem Auto-Führerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren – allerdings erst nach ausführlicher Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen, am Freitag vom Bundesrat durchgewunkenen Verordnung für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.