Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Zweite Impfung ist reine Willkür
Zum Artikel „Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht ab März 2020“(23.11.):
Ich selbst bin an einer Bildungseinrichtung tätig und hatte als Kind Masern, müsste also immun sein, da mein Körper entsprechende Antikörper und Gedächtniszellen hergestellt hat. Muss ich mich nun (unnötiger Weise) auch gegen Masern impfen lassen? Wäre nicht grundsätzlich eine Titerbestimmung sinnvoll, um so festzustellen, ob man eine Masernimpfung nötig hat?
Ebenso wäre ja auch eine Titerbestimmung nach der ersten Masernimpfung sinnvoll, um so einer eventuell unnötigen zweiten Impfung (mit eventuellen Impfnebenwirkungen) vorzubeugen! Wenn die erste Impfung schon angeschlagen hat, braucht es doch keine zweite Impfung, denn es handelt sich ja nicht um eine Auffrischungs- sondern um eine Absicherungsimpfung!
Ich finde deswegen die Masernimpfpflicht nicht durchdacht. Grundsätzlich stehe ich dem Kampf gegen die Masern offen gegenüber, eine zweite Impfung auf Verdacht ist aber reine Willkür und ich sehe eine verpflichtende Impfung bei erfolgter Immunisierung durch Krankheit im Kindesalter sehr kritisch. Nun würde mich interessieren: Wird der Titertest bei mir bezahlt werden? Einer auf Verdacht gesetzten Impfung, obwohl ich Immunität besitze, werde ich nicht zustimmen!
Grünkraut
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