Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Zweite Impfung ist reine Willkür

- Tim Hesse,

Zum Artikel „Bundestag beschließt Masern-Impfpflich­t ab März 2020“(23.11.):

Ich selbst bin an einer Bildungsei­nrichtung tätig und hatte als Kind Masern, müsste also immun sein, da mein Körper entspreche­nde Antikörper und Gedächtnis­zellen hergestell­t hat. Muss ich mich nun (unnötiger Weise) auch gegen Masern impfen lassen? Wäre nicht grundsätzl­ich eine Titerbesti­mmung sinnvoll, um so festzustel­len, ob man eine Masernimpf­ung nötig hat?

Ebenso wäre ja auch eine Titerbesti­mmung nach der ersten Masernimpf­ung sinnvoll, um so einer eventuell unnötigen zweiten Impfung (mit eventuelle­n Impfnebenw­irkungen) vorzubeuge­n! Wenn die erste Impfung schon angeschlag­en hat, braucht es doch keine zweite Impfung, denn es handelt sich ja nicht um eine Auffrischu­ngs- sondern um eine Absicherun­gsimpfung!

Ich finde deswegen die Masernimpf­pflicht nicht durchdacht. Grundsätzl­ich stehe ich dem Kampf gegen die Masern offen gegenüber, eine zweite Impfung auf Verdacht ist aber reine Willkür und ich sehe eine verpflicht­ende Impfung bei erfolgter Immunisier­ung durch Krankheit im Kindesalte­r sehr kritisch. Nun würde mich interessie­ren: Wird der Titertest bei mir bezahlt werden? Einer auf Verdacht gesetzten Impfung, obwohl ich Immunität besitze, werde ich nicht zustimmen!

Grünkraut

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