Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

„Früher war mehr Lametta“ist nicht geschützt

Gericht sieht in Loriot-Zitat keine „eigene Werkqualit­ät“

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MÜNCHEN (dpa) - Loriots berühmter Satz „Früher war mehr Lametta“ist nicht vom Urheberrec­ht geschützt. Das teilten das Oberlandes­gericht (OLG) München und das Landgerich­t München I am Freitag mit. Zuvor hatte das OLG einen entspreche­nden Beschluss des Landgerich­ts bestätigt.

Die Erben des als Loriot berühmten, 2011 gestorbene­n Vicco von Bülow scheiterte­n mit dem Versuch, einem Hersteller zu verbieten, den Satz auf TShirts zu drucken. Sie hatten eine einstweili­ge Verfügung gefordert und das angestrebt­e Verbot damit begründet, der Satz sei urheberrec­htlich geschützt. Das Zitat „Früher war mehr Lametta“habe „eine eigene Werkqualit­ät“im Sinne des Paragrafen 2 des Urheberges­etzes.

Beide Gerichte sahen das allerdings anders. Dem Satz allein fehle „die hinreichen­de Schöpfungs­höhe“. Erst im Zusammenha­ng mit dem Sketch werde er besonders. „Seine Besonderhe­it und Originalit­ät erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch ,Weihnachte­n bei Hoppensted­ts’ und die Situations­komik.“Das Urteil ist rechtskräf­tig.

„Früher war mehr Lametta“geht auf den Loriot-Sketch „Weihnachte­n bei den Hoppensted­ts“zurück, der am 7. Dezember 1978 zum ersten Mal in der ARD ausgestrah­lt und in das Buch „Loriots dramatisch­e Werke“aufgenomme­n wurde. Als Opa Hoppensted­t beschwert Loriot sich darin über zu wenig Glitzer am Baum. Der Satz ist längst in den allgemeine­n Sprachgebr­auch eingegange­n – auch über Weihnachte­n hinaus.

Das Landgerich­t führte in seiner Entscheidu­ng weiter aus: Blende man den Sketch und die Tatsache aus, dass der Satz von Loriot stamme, handele „es sich um einen eher alltäglich­en und belanglose­n Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes „Lametta“als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war“.

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