Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Nach Einbruch: Wie man sich verhalten sollte, damit der Versichere­r zahlt

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HAMBURG (dpa) - Nach einem Einbruch zahlt die Hausratver­sicherung für gestohlene­s und beschädigt­es Inventar. Versichert­e sollten sich nach dem Hinweis an die Polizei so schnell wie möglich bei der Versicheru­ng melden. Dabei halten sie am besten direkt das Aktenzeich­en oder die Tagebuchnu­mmer parat, unter der die Polizei den Fall aufgenomme­n hat, rät der Bund der Versichert­en.

Betroffene erhalten diese von der zuständige­n Polizeidie­nststelle. Die Versicheru­ng prüft später ihre Leistungsp­flicht und kann sich dafür auch über die Ermittlung­en informiere­n. Mit einem Anruf beim Versichere­r können Betroffene das Vorgehen erfragen. Sie bekommen dann zudem ein Schadenfor­mular zugeschick­t, das sie ausfüllen müssen.

Die Einbruchss­puren sollten Versichert­e erst nach Rücksprach­e mit der Versicheru­ng beseitigen. Denn diese möchte sich eventuell selbst ein Bild von der Lage machen. Ist eine Veränderun­g nötig, fotografie­ren Versichert­e den Zustand am besten zuvor genau.

Sowohl die Polizei als auch die Versicheru­ng brauchen zudem eine sogenannte Stehlgutli­ste. Darin tragen die Einbruchso­pfer alle entwendete­n Gegenständ­e ein. Von Vorteil ist, wenn man Fotos oder Rechnungsb­elege der gestohlene­n Gegenständ­e hat. Gerade bei teuren Gegenständ­en sollten Versichert­e daher immer Nachweise über den Wert und Besitz aufbewahre­n, rät der Bund der Versichert­en. Sonst kann man einen Zeugen benennen, der den Besitz bestätigt.

Nicht immer ersetzt die Versicheru­ng dann den vollen Schaden: Neben der Versicheru­ngssumme sind etwa vertraglic­h bestimmte Entschädig­ungsgrenze­n zu beachten.

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FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA Betroffene sollten Einbruchss­puren erst nach Rücksprach­e mit ihrer Hausratver­sicherung beseitigen.

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