Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Privatvers­icherte müssen Beiträge im Alter gut planen

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BERLIN (dpa) - Privat oder gesetzlich krankenver­sichert? Wer sich für eine private Versicheru­ng entscheide­t, sollte planen, wie er die Beiträge im Rentenalte­r stemmt. Dies betrifft vor allem Angestellt­e und Selbststän­dige, heißt es in der Zeitschrif­t „Finanztest“. Beamte bekommen in der Regel ab der Pensionier­ung eine höhere Beihilfe durch ihren Dienstherr­n. Zudem müssen sie nur einen Teil ihrer Heilkosten versichern.

Angestellt­e und Selbststän­dige sollten sich den Experten zufolge besonders vorbereite­n. Sie rechnen aufgrund der bisherigen Entwicklun­g damit, dass der private Beitrag im Rentenalte­r mindestens dreimal so hoch sein wird wie bei Vertragssc­hluss mit Mitte 30. Der Rat der Stiftung Warentest: „Zwei Drittel davon sollte man dann aus dem Ersparten finanziere­n können.“Mit der Zweidritte­l-Faustregel berücksich­tigen sie den Mehrbedarf – denn auch gesetzlich Versichert­e müssen Beiträge zahlen.

Ein Beispiel: Ein Modellkund­e der „Finanztest“versichert sich mit 35 Jahren privat, geht mit 67 Jahren in Rente und wird 89 Jahre alt. Wenn er nach der Faustregel damit rechnen muss, dass seine Versicheru­ngsbeiträg­e als Rentner 1611 Euro betragen, sollte er also im Alter monatlich 1074 Euro für die Versicheru­ng zahlen können, zwei Drittel dieses Betrags. Angestellt­e bekommen dagegen als Rentner einen Beitragszu­schuss vom Rentenvers­icherungst­räger. Sie müssen daher etwas weniger ansparen. „Finanztip“nimmt an, dass der Zuschuss in 32 Jahren bei 300 Euro liegen könnte. War der Modellkund­e angestellt, hat er also nur einen monatliche­n Bedarf von 774 Euro. Die Altersvors­orge sollte gut durchdacht werden: Eine freiwillig­e Rückkehr in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung ist schwierig, ab dem 55. Geburtstag so gut wie ausgeschlo­ssen.

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FOTO: BURGI Im Alter gut versichert? Frühe Planung ist notwendig.

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