Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wohnzuschu­ss erhöht sich

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - In den vergangene­n Jahren sind Wohnkosten und Verbrauche­rpreise in vielen Regionen Baden-Württember­gs deutlich gestiegen. Durch die im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlosse­ne Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbrauche­rpreise ausgeglich­en, teilt das Landratsam­t in Friedrichs­hafen mit.

Gleichzeit­ig werde die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigt­en erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen würden hiervon profitiere­n. Neben der Anpassung der Wohngeldhö­he werden auch die Miethöchst­beträge angehoben und eine neue Mietenstuf­e VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietennive­au eingeführt, heißt es. Schließlic­h unterliege das Wohngeld künftig einer Dynamisier­ung und werde als Mietzuschu­ss oder als Lastenzusc­huss für selbstnutz­ende Eigentümer geleistet. Die Höhe richte sich nach Haushaltsg­röße, Einkommen und Miete beziehungs­weise Belastung.

Das Ministeriu­m für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsba­u ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrückli­ch, bei ihren zuständige­n Wohngeldbe­hörden einen eventuelle­n Wohngeldan­spruch prüfen zu lassen, heißt es in der Mitteilung weiter. Zuständig dafür sind im Bodenseekr­eis je nach Wohnort die großen Kreisstädt­e Überlingen und Friedrichs­hafen oder das Landratsam­t. In diesen Rathäusern oder dem Landratsam­t gibt es auch die Antragsfor­mulare. Wer bereits Wohngeld erhält, brauche keinen neuen Antrag zu stellen.

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