Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Ausnahmeregelung für Aero kann entfallen
Meckenbeurer Räte stimmen luftrechtlicher Genehmigung für Ultraleichtflugzeuge zur Messezeit zu
GMECKENBEUREN - Eine Änderung der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Friedrichshafen hat der Gemeinderat jüngst mit 18 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen gebilligt. Neu ist, dass Ultraleichtflugzeuge im Zeitraum der Luftfahrtmesse Aero grundsätzlich zugelassen sind. Was in der Praxis auch bisher schon der Fall war – allerdings zu jeder Aero durch eine Ausnahmeregelung ermöglicht.
Dass dahinter für die Flughafen GmbH ein „großer Aufwand“steckt, bestätigte Bürgermeisterin Elisabeth Kugel, die als Mitglied der Lärmschutzkommission Einblick hat. Nun wird also dauerhaft gestattet, was bisher stets der Ausnahmegenehmigung bedurfte.
Eine Anmerkung ging mit dem Beschluss des Gemeinderats einher, wie ihn Bauamtsleiter Elmar Skurka vorstellte. Zur Klarstellung soll demnach eingefügt werden, dass sich die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen auf „maximal eine Fachmesse pro Jahr“bezieht – unabhängig davon, unter welchem Namen die Veranstaltung firmiert.
Die Stellungnahme der Gemeinde ist ans Landesverkehrsministerium gerichtet, da der Flughafen Friedrichshafen dort die Änderung der Genehmigung beantragt hat. Zudem sollen zur Zeit der Aero (inklusive zwei Tage davor und zwei Tage danach) zusätzliche Parkflächen und Rollbahnen für Luftfahrzeuge erlaubt sein.
Einher geht der Änderungsentwurf übrigens mit einer messtechnischen Untersuchung aus dem August. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, hieß es, dass durch die Aero aus schalltechnischer Sicht keine zusätzliche Betroffenheit entsteht.
Und: Die Werte aus der Fluglärmmessanlage wurden für die Jahre 2017, 2018 und 2019 einbezogen. Drei Messpunkte weist diese auf – einer in Allmannsweiler, einer in Friedrichshafen (Mühlöschstraße) und einer in Gerbertshaus gegenüber der Straße Bildesch. Im Fazit: Die zulässigen Dauerschallpegel wurden auch während der Aero nicht überschritten.
Wobei die Messetage auch nicht zu den lautesten Tagen im Jahr zählten. Und selbst die hielten die zulässigen Pegel ein, ist der Verwaltungsvorlage zu entnehmen.