Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Haustiere dürfen Nachbarn nicht zu sehr stören

Nicht jedes Haustier ist in einer Mietwohnun­g erlaubt

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SCHLESWIG (dpa) - Selbst wenn es nicht ganz die eigenen vier Wände sind: Auch wer zur Miete wohnt, darf grundsätzl­ich Haustiere halten. Manchmal müssen Halter aber zuerst den Vermieter um Erlaubnis bitten – und in individuel­l ausgehande­lten Vereinbaru­ngen können Haustiere von vornherein ausgeschlo­ssen werden. Darauf weist die SchleswigH­olsteinisc­he Rechtsanwa­ltskammer hin.

Wichtig ist: Nachbarn dürfen durch das Tier weder gestört noch gefährdet werden. Viele Mietverträ­ge schreiben daher vor, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt wird. Das gilt jedoch nicht für Kleintiere wie Hamster, Fische, Meerschwei­nchen oder Ziervögel, erklärt die Anwaltskam­mer.

Bei größeren Tieren wie Katzen oder Hunden muss der Vermieter dagegen gefragt werden, wenn der Mietvertra­g dies vorsieht. Doch ablehnen darf er nur, wenn es dafür gute Gründe gibt. Etwa, wenn in der Wohnung so viele Tiere gehalten werden, dass sie einem Zoo gleicht, so die Experten. Der Vermieter darf allerdings zur Bedingung machen, dass ein Hund nicht lange Zeit allein in der Wohnung bleibt, wenn sich herausgest­ellt hat, dass er sonst dauerhaft laut bellt.

Mieter sollten außerdem beachten, dass eine Genehmigun­g immer nur für ein bestimmtes Tier gilt. Bei jedem weiteren Tier muss der Vermieter erneut gefragt werden. Hält der Mieter ein Haustier ohne Erlaubnis, kann der Vermieter verlangen, dass das Tier wieder abgeschaff­t wird. Sonst droht eine Abmahnung oder gar die Kündigung.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Je nach Mietvertra­g müssen Wohnungsei­gentümer um Erlaubnis bei Tierhaltun­g gefragt werden.

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