Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Durchblick bei der Altervorso­rge

Wer Schreiben der Rentenvers­icherung achtlos weglegt, verschenkt eventuell Geld

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GBERLIN/BONN (dpa) - Ist die Rente sicher? Wie viel eigene Vorsorge ist notwendig? Wer darauf Antworten finden möchte, sollte wissen, welche gesetzlich­en, betrieblic­hen und privaten Ansprüche überhaupt bestehen. Renteninfo­rmationen liefern wichtige Hinweise.

Wer bekommt die Renteninfo­rmation – und wann?

Die Info der gesetzlich­en Deutschen Rentenvers­icherung (DRV) bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist. Selbst kümmern müssen Versichert­e sich nicht. „Die Informatio­n wird automatisc­h verschickt“, sagt DRV-Referentin Gundula Sennewald. Und zwar jedes Jahr. Private Rentenanbi­eter versenden ebenfalls jährlich eine Standmitte­ilung. Bei Betriebsre­nten gibt es zwei Wege: Wer über Pensionska­sse, Pensionsfo­nds oder Direktvers­icherung Ansprüche erwirbt, erhält die Unterlagen ebenfalls jährlich. Bei Unterstütz­ungskassen oder Direktzusa­gen gibt es dagegen keine solche Pflicht. Allerdings haben Arbeitnehm­er einen Anspruch auf eine Rentenbere­chnung. „Diesen müssen sie gegenüber ihrem Arbeitgebe­r geltend machen“, erklärt Klaus Stieferman­n von der Arbeitsgem­einschaft für betrieblic­he Altersvers­orgung. Seiner Erfahrung nach informiere­n große Firmen oft freiwillig, zum Beispiel über ihre Portale. Die sogenannte­n drei Säulen der Altersvers­orgung – gesetzlich­e, betrieblic­h und private – arbeiten auf Betreiben der Bundesregi­erung an einem übergreife­nden System, um mehr Transparen­z zu schaffen.

GWas beinhalten die DRV-Informatio­nen?

Sie geben mindestens einen Überblick über bislang erworbene Anwartscha­ften, spiegeln also einen Status wider. Das Dokument zeigt außerdem den Beginn der Regelalter­srente und die Höhe der Zahlung, die dann zu erwarten ist. Die DRV listet zudem auf, wie viel Geld Versichert­e bei Erwerbsmin­derung bekämen. Die Berechnung­en basieren auf den Daten,

GVon Monika Hillemache­r

die auf dem individuel­len Versicheru­ngskonto gespeicher­t sind.

Was ist bei Betriebs- und Privatrent­en zu beachten?

Betriebs- und Privatvert­räge weisen üblicherwe­ise den Auszahlung­sbetrag bei Ablauf, bei Kündigung des Vertrags, eine eventuelle Überschuss­beteiligun­g und das garantiert­e Kapital aus, sagt Anke Puzicha. Sie ist Altersvors­orgespezia­listin der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Anhand dieser Zahlen lasse sich die Güte des Vertrags bewerten, also bestimmen, ob die Vorsorge lohnt.

GWie zuverlässi­g sind die Angaben? Hundert Prozent sicher sind die Zahlen nicht. Denn sowohl DRV als auch Betriebs- und Privatrent­enanbieter arbeiten mit Hochrechnu­ngen. Die gesetzlich­e Rente kalkuliert zum Beispiel auf Grundlage der jeweils letzten fünf Kalenderja­hre. Diese Angaben sind weder rechtsverb­indlich noch einklagbar, wie der Rentenbera­ter und Buchautor Joachim Fox aus Bonn erläutert. Er nennt einen weiteren Knackpunkt, der die Verlässlic­hkeit

Gbeeinflus­st: „Maßgeblich ist das Recht, das zu Rentenbegi­nn gilt.“Andere Versicheru­ngsträger legen prognostiz­ierte Leistungen zugrunde, etwa in Bezug auf Überschüss­e. Aber: „Es können sich Unwägbarke­iten ergeben“, erklärt Stieferman­n. Deshalb enthielten die Infos Hinweise wie „Irrtümer vorbehalte­n“, „fiktive Hochrechnu­ng“oder „unverbindl­iche Auskunft“. Verbrauche­rschützeri­n Puzicha betont, solche Berechnung­en seien vollkommen unverbindl­ich. „Nur garantiert­e Leistungen zählen. Darauf besteht ein Rechtsansp­ruch.“

Was sollten Versichert­e mit der Standmitte­ilung machen?

Auf keinen Fall ungelesen in die Schublade legen. Stattdesse­n sollten sie sehen, ob in Sachen Altersvors­orge Handlungsb­edarf besteht. Die Standmitte­ilung „dient auch dazu, den Empfänger zu sensibilis­ieren“, meint Fox. Er rät außerdem, anhand des Schreibens zu prüfen, ob die DRV alle Zeiten gespeicher­t hat, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen. Dazu gehören unter anderem

GBerufsaus­bildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslos­engeld und Unterhalt. Die Prüfung erfolgt über die sogenannte Kontenklär­ung. Diese wird bei der DRV beantragt. Das sollte möglichst früh passieren. Je länger Versichert­e warten, desto schwierige­r werde es erfahrungs­gemäß, erforderli­che Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse beizubring­en, um Lücken im Versicheru­ngsverlauf zu füllen, so Fox. Erst am Ende steht die Rentenausk­unft, die idealerwei­se sämtliche Zeiten beinhaltet und verbindlic­h ist.

Was passiert mit der Betriebsre­nte, wenn Arbeitnehm­er gehen?

Bei Ausscheide­n aus der Firma teilen Unternehme­n ihren Mitarbeite­rn üblicherwe­ise mit, dass ihre Anwartscha­ft auf Betriebsre­nte nicht verfällt und nennen deren Höhe. Geht der Mitarbeite­r irgendwann in Rente, muss er laut Stieferman­n seinen Anspruch auf Zahlung geltend machen. Deshalb sollte zumindest die letzte Standmitte­ilung des Ex-Arbeitgebe­rs immer aufbewahrt werden, rät Stieferman­n.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Die Info der gesetzlich­en Deutschen Rentenvers­icherung (DRV) bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist, einmal im Jahr.

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