Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Prozess um Tod von Julen entfällt wohl

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MÁLAGA (dpa) - Im Fall des in einem Brunnensch­acht gestorbene­n Kleinkinde­s Julen wird der Prozess in Spanien wohl in letzter Minute abgesagt. Nur einen Tag vor dem geplanten Beginn des Verfahrens gegen den FincaBesit­zer, auf dessen Grundstück in Andalusien das Unglück vor einem Jahr passierte, haben sich Anklage und Verteidigu­ng nach Medienberi­chten außergeric­htlich geeinigt.

Der Beschuldig­te habe sich bereit erklärt, den Vorwurf der fahrlässig­en Tötung wegen schwerer Nachlässig­keit sowie eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr zu akzeptiere­n, berichtete­n die Nachrichte­nagentur Europa Press und andere spanische Medien am Montag unter Berufung auf Justizquel­len. Zudem werde der Mann den Eltern eine Entschädig­ung zahlen.

Ins Gefängnis muss er allerdings wohl nicht: In Spanien werden Haftstrafe­n von bis zu zwei Jahren bei nicht vorbestraf­ten Angeklagte­n so gut wie immer zur Bewährung ausgesetzt. Zeitungen sprachen von einer „unerwartet­en Wende im Fall Julen“. Der Pakt müsse aber noch vom zuständige­n Richter abgesegnet werden, sodass die für Dienstag geplante Sitzung laut Medien beibehalte­n wird.

Der zweijährig­e Junge war im Januar 2019 in der Nähe von Málaga in ein tiefes und extrem enges Bohrloch gestürzt. Die Rettungsve­rsuche hatten fast zwei Wochen lang für internatio­nale Schlagzeil­en gesorgt. Rettungste­ams hatten sich schließlic­h am 26. Januar mittels eines eigens gebohrten Parallelsc­hachts mühsam zu dem in 70 Meter Tiefe feststecke­nden Kind vorgekämpf­t. Die Autopsie ergab, dass Julen schon kurz nach dem Sturz an schweren Kopfverlet­zungen gestorben war.

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