Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Kein Showdown vor dem Verwaltungsgericht: OB und RP bleiben fern
Am Mittwoch wird in Sigmaringen zum ersten Mal über den juristischen Streit um die Zeppelin-Stiftung verhandelt
FRIEDRICHSHAFEN - Wer auf Emotionen und spektakuläre Bilder gehofft hatte bei der ersten Verhandlung im juristischen Streit um die Zeppelin-Stiftung vor einem Gericht, der wird enttäuscht sein: Weder Oberbürgermeister Andreas Brand noch der Regierungspräsident von Tübingen, Klaus Tappeser, werden am Mittwoch nach Tübingen reisen. Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic werden allerdings erwartet. Wer zuschauen und vor allem zuhören möchte, der sollte beizeiten aufbrechen.
Der Urenkel und der Ururenkel des Luftschiffpioniers Ferdinand von Zeppelin hatten 2015 beim Regierungspräsidium Tübingen die Wiederherstellung der Zeppelin-Stiftung in ihrer ursprünglichen Form beantragt. Damit wäre sie der Kontrolle der Stadt entzogen, die Familie der Adeligen aus Mittelbiberach dagegen säße an entscheidender Stelle. Der 69-Jährige und sein zweiter Sohn argumentieren damit, dass die Aufhebung der alten Stiftung und ihre Übergabe an die Stadt Friedrichshafen im Jahre 1947 unrechtmäßig gewesen sei. In der Folge würden die Mittel der Stiftung entgegen des Stifterwillens
verwendet. Stadt und Regierungspräsidium bewerten die Rechtslage anders. Die Auflösung der alten Stiftung, die Graf Zeppelin 1908 zum Bau von Luftschiffen gegründet hatte, sei rechtens gewesen, weil die Zeit der Zeppeline spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg vorbei gewesen sei. In der Folge habe man die Stiftung der Stadt übergeben, die ihre Erträge – wie laut Stadt von Graf Zeppelin auch gewollt – für gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet. Die Stiftung wird vor allem mit Dividenden der ZF Friedrichshafen AG und der Zeppelin GmbH gefüllt, deren entscheidender Eigentümer sie ist.
Das RP hat 2016 den Antrag von Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin auf Restitution der alten Stiftung abgelehnt. Dagegen haben die beiden Anfang 2017 Klage eingereicht.
Ein erster Verhandlungstermin im Sommer 2019 kam nicht zustande, weil ein Anwalt der Klägerseite hitzebedingte Gesundheitsrisiken ins Feld geführt hatte. Die zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unter Vorsitz von Richter Armin Horn hat daraufhin Mittwoch, den 22. Januar, als neuen Termin bestimmt.
Verhandelt wird zunächst nur, ob die beiden Adeligen überhaupt klagebefugt sind. Das ist laut Gerichtssprecher nur der Fall, wenn sie „subjektive Rechte hinsichtlich der Stiftung geltend machen können“. Stadt und RP haben dies immer verneint.
Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr im Sitzungssaal 2.8. Dort finden sich für Zuhörer 35 Sitzplätze. 25 davon hat das Gericht für Journalisten reserviert, bis Montagnachmittag haben sich aber noch keine zehn angemeldet. Kommen weniger als 25, werden die übrigen Plätze an andere Besucher vergeben. Damit die Verhandlung gesittet verläuft, hat das Gericht die „Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften“angefordert, die den Einlass kontrollieren wird. Möglicherweise wird ein zweiter Verhandlungstag nötig, offiziell angekündigt ist er noch nicht.
Üblicherweise verkündet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung nicht am Tag der Verhandlung. Es ist denkbar, dass die Richter die Parteien zu Vergleichsgesprächen auffordern. Albrecht von Brandenstein-Zeppelin würde das nach eigener Aussage begrüßen. OB und RP haben allerdings stets klargemacht, dass sie keine Grundlage für Gespräche mit der Klägerseite sehen.