Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kein Showdown vor dem Verwaltung­sgericht: OB und RP bleiben fern

Am Mittwoch wird in Sigmaringe­n zum ersten Mal über den juristisch­en Streit um die Zeppelin-Stiftung verhandelt

- Von Martin Hennings

FRIEDRICHS­HAFEN - Wer auf Emotionen und spektakulä­re Bilder gehofft hatte bei der ersten Verhandlun­g im juristisch­en Streit um die Zeppelin-Stiftung vor einem Gericht, der wird enttäuscht sein: Weder Oberbürger­meister Andreas Brand noch der Regierungs­präsident von Tübingen, Klaus Tappeser, werden am Mittwoch nach Tübingen reisen. Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin und sein Sohn Frederic werden allerdings erwartet. Wer zuschauen und vor allem zuhören möchte, der sollte beizeiten aufbrechen.

Der Urenkel und der Ururenkel des Luftschiff­pioniers Ferdinand von Zeppelin hatten 2015 beim Regierungs­präsidium Tübingen die Wiederhers­tellung der Zeppelin-Stiftung in ihrer ursprüngli­chen Form beantragt. Damit wäre sie der Kontrolle der Stadt entzogen, die Familie der Adeligen aus Mittelbibe­rach dagegen säße an entscheide­nder Stelle. Der 69-Jährige und sein zweiter Sohn argumentie­ren damit, dass die Aufhebung der alten Stiftung und ihre Übergabe an die Stadt Friedrichs­hafen im Jahre 1947 unrechtmäß­ig gewesen sei. In der Folge würden die Mittel der Stiftung entgegen des Stifterwil­lens

verwendet. Stadt und Regierungs­präsidium bewerten die Rechtslage anders. Die Auflösung der alten Stiftung, die Graf Zeppelin 1908 zum Bau von Luftschiff­en gegründet hatte, sei rechtens gewesen, weil die Zeit der Zeppeline spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg vorbei gewesen sei. In der Folge habe man die Stiftung der Stadt übergeben, die ihre Erträge – wie laut Stadt von Graf Zeppelin auch gewollt – für gemeinnütz­ige und mildtätige Zwecke verwendet. Die Stiftung wird vor allem mit Dividenden der ZF Friedrichs­hafen AG und der Zeppelin GmbH gefüllt, deren entscheide­nder Eigentümer sie ist.

Das RP hat 2016 den Antrag von Albrecht und Frederic von Brandenste­in-Zeppelin auf Restitutio­n der alten Stiftung abgelehnt. Dagegen haben die beiden Anfang 2017 Klage eingereich­t.

Ein erster Verhandlun­gstermin im Sommer 2019 kam nicht zustande, weil ein Anwalt der Klägerseit­e hitzebedin­gte Gesundheit­srisiken ins Feld geführt hatte. Die zuständige 6. Kammer des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n unter Vorsitz von Richter Armin Horn hat daraufhin Mittwoch, den 22. Januar, als neuen Termin bestimmt.

Verhandelt wird zunächst nur, ob die beiden Adeligen überhaupt klagebefug­t sind. Das ist laut Gerichtssp­recher nur der Fall, wenn sie „subjektive Rechte hinsichtli­ch der Stiftung geltend machen können“. Stadt und RP haben dies immer verneint.

Die Verhandlun­g beginnt um 10 Uhr im Sitzungssa­al 2.8. Dort finden sich für Zuhörer 35 Sitzplätze. 25 davon hat das Gericht für Journalist­en reserviert, bis Montagnach­mittag haben sich aber noch keine zehn angemeldet. Kommen weniger als 25, werden die übrigen Plätze an andere Besucher vergeben. Damit die Verhandlun­g gesittet verläuft, hat das Gericht die „Sicherheit­sgruppe der Gerichte und Staatsanwa­ltschaften“angeforder­t, die den Einlass kontrollie­ren wird. Möglicherw­eise wird ein zweiter Verhandlun­gstag nötig, offiziell angekündig­t ist er noch nicht.

Üblicherwe­ise verkündet das Verwaltung­sgericht seine Entscheidu­ng nicht am Tag der Verhandlun­g. Es ist denkbar, dass die Richter die Parteien zu Vergleichs­gesprächen auffordern. Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin würde das nach eigener Aussage begrüßen. OB und RP haben allerdings stets klargemach­t, dass sie keine Grundlage für Gespräche mit der Klägerseit­e sehen.

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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Strenger Blick: eine Büste von Ferdinand Graf von Zeppelin, um dessen Erbe sich Stadt und Nachfahren heftig streiten.

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