Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Stichtag für Einschulun­g von Kindern wird vorverlegt

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STUTTGART/BRÜSSEL (lsw)

- Das grün-schwarze Kabinett hat dem Plan zugestimmt, den Stichtag für die Einschulun­g von Kindern in Baden-Württember­g vorzuziehe­n. Das teilte Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag nach einer Sitzung der Regierung von Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) in Brüssel mit. Der Gesetzentw­urf wird voraussich­tlich Anfang Februar in den Landtag eingebrach­t.

Derzeit sind Kinder regulär schulpflic­htig, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderja­hres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, müssen erst im Folgejahr zur Schule gehen. Dieser Stichtag soll zum Schuljahr 2020/21 auf den 31. August vorverlegt werden. Das heißt, Kinder,

die nach dem 31. August 2014 geboren sind, sind nach der Neuregelun­g für das Schuljahr 2020/21 nicht schulpflic­htig. Wenn Eltern möchten, dass ihr Kind trotzdem eingeschul­t wird, können sie es nach Angaben des Kultusmini­steriums aber an der Grundschul­e anmelden.

Zum Schuljahr 2021/22 soll dann der Stichtag 31. Juli gelten, und zum Schuljahr 2022/23 der

30. Juni. Eltern hatten sich in einer Petition für den neuen Stichtag

30. Juni eingesetzt, damit nicht schon fünfjährig­e, überforder­te Kinder in der Schule landen. Gegen die Vorverlegu­ng waren die Kommunen Sturm gelaufen. Der Städtetag hatte von 20 000 zusätzlich­en Kitaplätze­n gesprochen, die mit der Vorverlegu­ng des Termins nötig würden und die die Kommunen kurzfristi­g nicht schaffen könnten.

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FOTO: DRE Susanne Eisenmann

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