Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Erziehungstipp zur Ausnahme von der Regel
BONN (dpa) - Konsequenz wird Eltern von allen Seiten als ein Grundpfeiler der Erziehung verkauft. Mit täglich wiederkehrenden Ritualen versuchen sie Regeln durchzuhalten. Doch dann kommen die Tage, da passt es einem selbst ganz gut, wenn das Kind mal länger aufbleibt – schließlich handelt es sich um ein Familienfest oder eine Geburtstagsfeier. Oder weil seltener Besuch kommt, fällt plötzlich der gewohnte Mittagsschlaf aus. Vielleicht sitzen Mama oder Papa auch völlig ausgepowert von ihrem Tag in der Ecke und sagen kraftlos nickend „Ja“zum Eis noch vor dem Abendbrot. Streng wird dem Kind dann verkündet, dass es sich nur um eine Ausnahme handelt. Insgeheim denkt man: „Mist, hoffentlich reißt das jetzt nicht ein und alle Erziehung war für die Katz.“Wie sollten Eltern also mit Ausnahmen umgehen? Für Erziehungsexpertin Nicola Schmidt gibt es zwei Situationen, die Ausnahmen rechtfertigen: „Das ist einmal die Verfassung des Kindes. Und zum anderen die eigene Verfassung.“
So gibt es zwar einleuchtende Regeln wie „Keine Gummibärchen vor dem Mittagessen!“, aber auch Tage, an denen das Kind in einen Stresszustand geraten ist. „Wenn das Kind in schlechter Verfassung ist, lernt es ohnehin nichts. Dann kann man ruhig mal Ja zum Gummibärchen sagen“, sagt Schmidt. Auch Eltern geht es mal mies. In dieser Verfassung fehlt dann die Kraft, konsequent zu sein. Da sei es durchaus legitim, zu sagen: „Bevor wir uns streiten, kaufe ich dir jetzt den Joghurt.“