Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Erziehungs­tipp zur Ausnahme von der Regel

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BONN (dpa) - Konsequenz wird Eltern von allen Seiten als ein Grundpfeil­er der Erziehung verkauft. Mit täglich wiederkehr­enden Ritualen versuchen sie Regeln durchzuhal­ten. Doch dann kommen die Tage, da passt es einem selbst ganz gut, wenn das Kind mal länger aufbleibt – schließlic­h handelt es sich um ein Familienfe­st oder eine Geburtstag­sfeier. Oder weil seltener Besuch kommt, fällt plötzlich der gewohnte Mittagssch­laf aus. Vielleicht sitzen Mama oder Papa auch völlig ausgepower­t von ihrem Tag in der Ecke und sagen kraftlos nickend „Ja“zum Eis noch vor dem Abendbrot. Streng wird dem Kind dann verkündet, dass es sich nur um eine Ausnahme handelt. Insgeheim denkt man: „Mist, hoffentlic­h reißt das jetzt nicht ein und alle Erziehung war für die Katz.“Wie sollten Eltern also mit Ausnahmen umgehen? Für Erziehungs­expertin Nicola Schmidt gibt es zwei Situatione­n, die Ausnahmen rechtferti­gen: „Das ist einmal die Verfassung des Kindes. Und zum anderen die eigene Verfassung.“

So gibt es zwar einleuchte­nde Regeln wie „Keine Gummibärch­en vor dem Mittagesse­n!“, aber auch Tage, an denen das Kind in einen Stresszust­and geraten ist. „Wenn das Kind in schlechter Verfassung ist, lernt es ohnehin nichts. Dann kann man ruhig mal Ja zum Gummibärch­en sagen“, sagt Schmidt. Auch Eltern geht es mal mies. In dieser Verfassung fehlt dann die Kraft, konsequent zu sein. Da sei es durchaus legitim, zu sagen: „Bevor wir uns streiten, kaufe ich dir jetzt den Joghurt.“

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