Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bewährungs­strafe für Finca-Besitzer nach Tod von Julen

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MÁLAGA (dpa) - Die juristisch­e Aufarbeitu­ng der Tragödie um den in einem südspanisc­hen Brunnensch­acht gestorbene­n zweijährig­en Julen ist abgeschlos­sen: Der einzige Angeklagte in dem Fall – der Finca-Besitzer, auf dessen Grundstück das Unglück im Januar 2019 passierte – ist am Dienstag zu einer einjährige­n Haftstrafe auf Bewährung und zu Schadeners­atzzahlung­en verurteilt worden. Das zuständige Gericht in Málaga bestätigte damit eine außergeric­htliche Einigung, die die Anwälte des Mannes am Montag mit der Nebenklage erreicht hatte, die die Eltern Julens vertrat.

Ursprüngli­ch sollte am Dienstag der Prozess wegen fahrlässig­er Tötung starten. Dem Finca-Besitzer wurde vorgeworfe­n, das illegal auf der Suche nach Wasser gebohrte Loch, in das Julen gestürzt war, nicht gesichert und somit höchst fahrlässig gehandelt zu haben. Etwa 50 Zeugen sollten vernommen werden. Die Staatsanwa­ltschaft wollte drei Jahre Haft fordern. In letzter Minute kam es aber zu dem Vergleich.

Neben der Bewährungs­strafe muss der Verurteilt­e 89 500 Euro an jedes Elternteil zahlen und die Regionalre­gierung von Andalusien mit rund 663 000 Euro für die aufwendige­n Rettungsar­beiten entschädig­en. Am Ende habe sich der Angeklagte bei den Eltern entschuldi­gt: „Ich wollte zu keinem Zeitpunkt, dass dem Kind etwas passiert.“Der Junge war Mitte Januar 2019 in das Bohrloch gestürzt. Erst nach knapp zwei Wochen konnte er durch einen mühsam gegrabenen Parallelsc­hacht in 70 Metern Tiefe geborgen werden. Der Autopsie zufolge war Julen kurz nach dem Sturz gestorben.

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