Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Haftstrafen für Geldwäscher nach Millionenbetrug
Grenzüberschreitendes Netzwerk ließ Drogengeld verschwinden
GSTUTTGART (dpa) - Im Prozess um Geldwäsche im großen Stil hat das Landgericht Stuttgart am Donnerstag zwei Goldhändler aus Schorndorf und Dubai mit ihren beiden Komplizen zu teils langen Haftstrafen verurteilt.
Über ein kompliziertes Geldwäsche-Karussell und fingierte Geschäfte hatten die Geschäftspartner demnach rund 45 Millionen Euro in bar und im Handgepäck aus niederländischen Drogengeschäften über
Schorndorf bei Stuttgart in die Vereinigten Arabischen Emirate verschickt. Im Gegenzug wurde kiloweise mutmaßliches Gold geliefert. „Es handelt sich um eines der größten Geldwäschekartelle, die bisher aufgeflogen sind“, sagte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.
Die Ausfuhren nach Dubai waren zwar stets ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet worden. Das dafür aus Dubai importierte Gold verkaufte der Schorndorfer Händler auch laut fingierter Buchhaltung weiter nach Rumänien – es kam dort aber nie an.
„Das eingeführte Edelmetall wurde zu keinem Zeitpunkt weiterverkauft. Definitiv nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin der Kammer, Manuela Haußmann. Vielmehr soll es über den Ärmelkanal exportiert worden sein. „Die Spur verliert sich in London“, sagte sie. Die Ermittlergruppe trug den passenden Namen „Goldeneye“. Das Geld für das Gold stammte laut Gericht aus dem Drogenhandel in Holland, der vermeintliche Handel mit Dubai und Rumänien soll nur ein legales Tarnmäntelchen gewesen sein. Zwar fehlen die direkten Beweise,
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die eigentlich wichtig sind für eine Verurteilung wegen Geldwäsche. Doch dem Gericht reichten Hinweise aus Telefonaten aus sowie ein Treffen des ebenfalls verurteilten Kuriers mit einem Mann aus dem niederländischen Drogenmilieu auf einem Parkplatz in Roermond. Vor dem Urteil hatte das Gericht nach Angaben Haußmanns Hunderte Dokumente gesichtet und zahllose Gesprächsprotokolle abgehört, es hatte Tabellen verglichen und sich in die komplizierten Details des Goldhandels eingearbeitet.
Einer der beiden Drahtzieher, ein gebürtiger Pakistaner, muss für neuneinhalb Jahre in Haft, zur selben Strafe wurde der türkische Händler aus Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) verurteilt. Der Kurier muss für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter, die Buchhalterin ein Jahr länger.
Die Verteidigung hatte Freisprüche für alle Angeklagten gefordert. Zwei der Anwälte kündigten für ihre Mandanten bereits an, Revision einzulegen, um das Urteil durch den Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler prüfen zu lassen.