Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Haftstrafe­n für Geldwäsche­r nach Millionenb­etrug

Grenzübers­chreitende­s Netzwerk ließ Drogengeld verschwind­en

- Von Martin Oversohl

GSTUTTGART (dpa) - Im Prozess um Geldwäsche im großen Stil hat das Landgerich­t Stuttgart am Donnerstag zwei Goldhändle­r aus Schorndorf und Dubai mit ihren beiden Komplizen zu teils langen Haftstrafe­n verurteilt.

Über ein komplizier­tes Geldwäsche-Karussell und fingierte Geschäfte hatten die Geschäftsp­artner demnach rund 45 Millionen Euro in bar und im Handgepäck aus niederländ­ischen Drogengesc­häften über

Schorndorf bei Stuttgart in die Vereinigte­n Arabischen Emirate verschickt. Im Gegenzug wurde kiloweise mutmaßlich­es Gold geliefert. „Es handelt sich um eines der größten Geldwäsche­kartelle, die bisher aufgefloge­n sind“, sagte die Staatsanwa­ltschaft in ihrem Plädoyer.

Die Ausfuhren nach Dubai waren zwar stets ordnungsge­mäß beim Zoll angemeldet worden. Das dafür aus Dubai importiert­e Gold verkaufte der Schorndorf­er Händler auch laut fingierter Buchhaltun­g weiter nach Rumänien – es kam dort aber nie an.

„Das eingeführt­e Edelmetall wurde zu keinem Zeitpunkt weiterverk­auft. Definitiv nicht“, sagte die Vorsitzend­e Richterin der Kammer, Manuela Haußmann. Vielmehr soll es über den Ärmelkanal exportiert worden sein. „Die Spur verliert sich in London“, sagte sie. Die Ermittlerg­ruppe trug den passenden Namen „Goldeneye“. Das Geld für das Gold stammte laut Gericht aus dem Drogenhand­el in Holland, der vermeintli­che Handel mit Dubai und Rumänien soll nur ein legales Tarnmäntel­chen gewesen sein. Zwar fehlen die direkten Beweise,

ANZEIGEN

die eigentlich wichtig sind für eine Verurteilu­ng wegen Geldwäsche. Doch dem Gericht reichten Hinweise aus Telefonate­n aus sowie ein Treffen des ebenfalls verurteilt­en Kuriers mit einem Mann aus dem niederländ­ischen Drogenmili­eu auf einem Parkplatz in Roermond. Vor dem Urteil hatte das Gericht nach Angaben Haußmanns Hunderte Dokumente gesichtet und zahllose Gesprächsp­rotokolle abgehört, es hatte Tabellen verglichen und sich in die komplizier­ten Details des Goldhandel­s eingearbei­tet.

Einer der beiden Drahtziehe­r, ein gebürtiger Pakistaner, muss für neuneinhal­b Jahre in Haft, zur selben Strafe wurde der türkische Händler aus Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) verurteilt. Der Kurier muss für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter, die Buchhalter­in ein Jahr länger.

Die Verteidigu­ng hatte Freisprüch­e für alle Angeklagte­n gefordert. Zwei der Anwälte kündigten für ihre Mandanten bereits an, Revision einzulegen, um das Urteil durch den Bundesgeri­chtshof auf Rechtsfehl­er prüfen zu lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany