Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Womöglich ein bitterer Sieg
Es ist durchaus ein Etappensieg, den sich die Verbraucherzentralen ans Revers heften können. Sie haben für 460 000 VW-Kunden eine Musterfeststellungsklage eingeleitet und Volkswagen dazu gebracht, den durch manipulierte Abgaseinrichtungen bei Dieselmotoren geschädigten Kunden die Bereitschaft zu einer Ausgleichszahlung abgerungen. Dieser Erfolg besteht zunächst zwar nur in einer Ankündigung des Konzerns. Doch nach der öffentlichen Ankündigung einer Zahlung kann Volkswagen kaum einen Rückzieher machen.
Damit hat sich die deutsche Version einer Sammelklage, die hier erstmals zur Anwendung kam, schon bezahlt gemacht. Das mag die Autobesitzer freuen, die sich alleine wahrscheinlich nicht auf den Klageweg begeben hätten. Sie können, sofern sie die Offerte von VW annehmen, auf eine vermutlich gar nicht eingeplante Zahlung hoffen. Zugleich ist es ein bitterer Sieg, den Verbraucher hier gegen einen großen Konzern errungen haben. Denn Volkswagen lässt es so aussehen, als seien die Verbraucheranwälte nur gierig und er selbst großzügig. Letzteres ist mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall.
In Wolfsburg wurde gerechnet. Die Strategie, die Vergleichsverhandlungen mit den Klägern scheitern zu lassen, ist das Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Rechnung. Betroffene Autofahrer sollten sich das konkrete Angebot genau anschauen. Einer Kontrolle unterliegt VW nicht. Das wäre anders, wenn ein Vergleich gelungen wäre. Vermutlich werden sich trotzdem viele Kläger darauf einlassen – getreu dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Womöglich lohnt es sich für die VW-Kunden mehr, das Angebot auszuschlagen und auf ein Gerichtsurteil zu warten. Denn das Verfahren läuft weiter. Sollte es ein klares Urteil gegen VW geben, dürfte die Entschädigung deutlich höher ausfallen. Die Chancen auf einen neuerlichen Vergleichsanlauf wären nicht schlecht und die besseren Karten dann in der Hand der Kläger. Wenn sich bis dahin aber viele Betroffene rauskaufen lassen, wäre es ein ganz bitterer Sieg für den Verbraucherschutz.